News aus Baden-Württemberg Verleihdauer von Zeitarbeitern kann ausgeweitet werden
Die Höchstdauer beim Einsatz von Zeitarbeitern in einem Unternehmen kann nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts per Tarifvertrag über die gesetzliche Vorgabe von 18 Monaten hinaus ausgedehnt werden.
Eine solche Regelung könnten Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche treffen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg (4 AZR 83/21). Das BAG bezog sich bei seiner Entscheidung auf einen Passus im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Geklagt hat ein Zeitarbeiter, der über einen Zeitraum von mehreren Jahren beim Autohersteller Mercedes-Benz eingesetzt war. Der Kläger vertrat die Auffassung, wegen Überschreitens der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten sei zwischen ihm und dem Unternehmen ein Arbeitsverhältnis zustandegekommen. Mit seiner Klage hatte er keinen Erfolg in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz.
Weitere Nachrichten
Anzeige
Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!
Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!