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Vogelgrippe: Erster infizierter Kranich im Südwesten entdeckt

News Vogelgrippe: Erster infizierter Kranich im Südwesten entdeckt

Quelle: Christophe Gateau/dpa
dpa

Ein Zugkranich ist im Kreis Reutlingen an der Vogelgrippe verendet – offenbar auf dem Weg in den Süden gestrandet. Für Geflügelbetriebe besteht laut Behörden keine akute Gefahr.

Ein mit Vogelgrippe infizierter Kranich ist auf einem Feld in der Nähe von Pfullingen (Kreis Reutlingen) entdeckt worden. Das Landratsamt geht davon aus, dass der Wildvogel den Landkreis auf seinem Weg nach Süden überflogen hat. «Das Tier ist vermutlich geschwächt durch das Virus im Landkreis gelandet», heißt es in der Mitteilung.

In den vergangenen Woche kam es in Deutschland zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. Vor allem melden derzeit mehrere ostdeutsche Bundesländer eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Andere wildlebende Wasservogelarten, wie Enten und Gänse, zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer Vogelgrippe-Infektion, da sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten.

 

Keine Gefahr für Betriebe

In der Umgebung des Fundorts im Kreis Reutlingen seien keine Geflügelbetriebe, für die eine unmittelbare Ansteckungsgefahr bestehen könnte. Die Behörden seien zu der Einschätzung gekommen, dass sich das Infektionsrisiko durch den Fund des infizierten Kranichs vor Ort nicht erhöht habe. Weitere Präventionsmaßnahmen gebe es nicht.

Bei dem Wildvogel sei das hochpathogene Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden. Das Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts habe das Landratsamt am 30. Oktober erhalten. Kraniche sind Zugvögel, die sich im Herbst auf den Weg in ihre Überwinterungsgebiete im Süden machen. Diese liegen in Frankreich, Spanien und mitunter in Nordafrika. Im Landkreis Reutlingen sind derzeit keine weiteren bestätigten Fälle oder Verdachtsfälle der Geflügelpest bekannt.

 

Wildvögel nicht anfassen

Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, soll das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt gemeldet werden.

 

Vogelgrippe breitet sich aus

In Baden-Württemberg wurde am 23. Oktober im Alb-Donau-Kreis in einem größeren Geflügelbetrieb in Öllingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Am Freitag wurden rund 15.000 Tiere getötet. Dort müssen in der eingerichteten Schutzzone von drei Kilometern und der Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern alle Geflügelhalter ihre Tiere im Stall lassen. Ziel ist es, den Kontakt der Hühner, Enten, Gänse und sonstigen Geflügelarten zu Wildvögeln zu verhindern. Das gilt laut Behörde ausdrücklich auch für Kleinsthaltungen im privaten Bereich.

 

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