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Von Schlossplatz bis Turmberg: Informationen für den Silvesterabend in Karlsruhe

Nachrichten Von Schlossplatz bis Turmberg: Informationen für den Silvesterabend in Karlsruhe

Quelle: Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt

Die Stadt Karlsruhe lädt auch 2024 zu einem gemeinsamen, böllerfreien Silvesterabend auf dem Schlossplatz und dem Marktplatz ein. Zudem wird in einer Pressemeldung über die Maßnahmen für einen sicheren und umweltfreundlichen Jahreswechsel informiert.

Silvester am Schlossplatz & Marktplatz

Erneut sollen laut Stadtangaben an Silvester sowohl der Schlossplatz als auch der Marktplatz in Karlsruhe frei von Raketen und Böllern jeglicher Art bleiben.

Der Veranstaltungsbereich der Stadtwerke WINTERZEIT ist in der böllerfreien Zone inbegriffen und in der Silvesternacht bis 01:00 Uhr morgens geöffnet: Hier warten die Eislauffläche, Gastronomie, die Stockschießarena und mehr.

 

Silvester auf der Turmbergterrasse

Die Turmbergterrasse in Durlach zählt zu den beliebtesten Orten, um auf das neue Jahr anzustoßen und das Silvesterfeuerwerk von oben zu genießen. Um die Sicherheit der Feiernden zu gewährleisten und die Besucherströme zu lenken, wird der direkte Zugang zur Turmbergterrasse am 31. Dezember 2024, mit Einlasskontrollen begrenzt.

Von 22:00 Uhr bis 01:00 Uhr kommen auch Autofahrer nicht weiter: Zur Sicherung der Anfahrtswege für Rettungskräfte ist die Zufahrt zum Turmberg über die Reichardtstraße (ab der Neßlerstraße) wie auch über die Jean-Ritzert-Straße (ab den Parkplätzen nach dem Schützenhaus) gesperrt.

Zusätzlich weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Turmbergbahn am Silvesterabend nicht in Betrieb ist. Besucherinnen und Besucher, die den Weg zur Turmbergterrasse zu Fuß antreten, sollten dies in ihre Planung einbeziehen

 

Feuerwerksverbot und Abbrennregeln

In den Bereichen des Schlossplatzes und des Marktplatzes besteht per Bundesrecht ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen und brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten.

Hierunter fallen sowohl der Marktplatz mit der Evangelischen Stadtkirche und der Kleinen Kirche in unmittelbarer Nähe als auch der Schlossplatz mit dem historischen Schloss und der Veranstaltungsfläche WINTERZEIT.

Generell und damit stadtweit ist zudem das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen verboten.

Auch in Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten ist Feuerwerk nicht zulässig. Das Verursachen von Lärm oder Luftverunreinigungen ist nach Maßgabe der Schutzgebietsverordnung zumeist verboten. Auch in Landschaftsschutzgebieten sind Feuerwerke nur zulässig, wenn der Naturhaushalt nicht geschädigt wird. Davon ist beim Abbrennen von Feuerwerk in der Regel auszugehen. Unabhängig davon gelten auch artenschutzrechtliche Vorschriften.

Feuerwerk sollte nie in der Nähe von Wäldern gezündet werden. Auch in öffentlichen Grünanlagen sammeln sich viele Vögel und andere Tiere zur Nacht- und Winterruhe, ebenso in Gärten oder auf Bäumen und im Gebüsch. Auch Seeufer und die offene Feldflur sind keine geeigneten Orte für das Silvesterfeuerwerk.

 

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