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Wohnungsbauministerin will Steueranreize für Schaffung von Wohnraum

News Wohnungsbauministerin will Steueranreize für Schaffung von Wohnraum

Quelle: Roberto Pfeil/dpa/Symbolbild
dpa

Wohnungsbauministerin Razavi will die Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum besser fördern. Und damit vor allem die Menschen bei der ersten eigenen Immobilie unterstützen. Was ist ihre Idee?

Baden-Württembergs Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) fordert umfassende Steuervorteile für selbstgenutztes Wohneigentum. Die CDU-Politikerin sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart: «Bislang fördert der Staat im Bereich des frei finanzierten Wohnungsbaus nur kraftlos hinterher, aber mit hohen und damit auch teuren Energieanforderungen.» Die Förderung sei kleinteilig, kompliziert, bürokratisch und kurzatmig. Davon müsse man wegkommen. «Wir brauchen stattdessen mehr Anreize für die breite Mittelschicht. Ziel muss sein, dass die Mitte der Gesellschaft wieder aus eigener Kraft Wohneigentum finanzieren kann.»

Selbstgenutzten Wohnraum fördern

Razavi sprach sich für Steuervorteile nicht nur bei der Schaffung von Mietwohnungen aus, sondern auch bei der von selbstgenutztem Wohnraum. Die Bauministerin brachte die Einführung eines Eigenheimfreibetrags ins Spiel, der entsprechend dem Kinderfreibetrag das zu versteuernde Einkommen in der Abzahlungsphase mindert. Mit einem Familienbonus in Form einer Zulage für Kinder im Haushalt, gestaffelt nach Anzahl der Kinder, sollte man den Eigenheimfreibetrag ergänzen, um besonders Familien wieder den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen. Das helfe vor allem jungen Menschen, die gerade in den Beruf starteten oder eine Familie gründeten, Eigentum zu erwerben. «Es geht dabei nicht um eine große Villa, sondern um ein kleines Haus oder eine kleine Wohnung.»

Mit der sozialen Wohnraumförderung erreiche man nur etwa zwei Prozent der Bevölkerung. Es sei dringend an der Zeit, die Rahmenbedingungen für die übrigen 98 Prozent grundlegend zu verbessern, begründete die CDU-Politikerin ihren Vorstoß. «Viele Menschen, auch und gerade in der Mittelschicht, haben inzwischen das Problem, dass sie nicht mehr das notwendige Eigenkapital aufbringen können.» Man sollte daher Haushalte besser bei der Eigenkapitalbildung für die erste selbstgenutzte Immobilie unterstützen, forderte die Ministerin.

Niedrige Einkommensgrenzen bei aktueller Förderung

Aktuell gibt es die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Beide Zulagen werden nur ausgezahlt, wenn die Einkommensobergrenzen nicht überschritten werden. Diese liegt bei der Wohnungsbauprämie bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro pro Jahr und 70.000 Euro bei Ehepaaren, bei der Arbeitnehmersparzulage sind es 40.000 Euro und 80.000 Euro. «Durch Inflation und ausgleichende Lohnsteigerungen fallen zunehmend Mittelschichthaushalte aus der Förderung.»

Razavi sagte weiter, daher brauche es für diese Haushalte unabhängig vom Einkommen einen Steuerfreibetrag für die erste selbstgenutzte Immobilie als ergänzende Alternative. Damit reduzieren man das zu versteuernde Einkommen um die Höhe der Haushaltsaufwendungen für die Eigenkapitalbildung.

Für Razavis Vorstoß müsste im Bund unter anderem das Steuerrecht geändert werden. Ihre Ideen finden sich teilweise gleichfalls in einem Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion wieder. Auch im Wahlprogramm der CDU/CSU zur Bundestagswahl wird die Idee für mehr Wohneigentum aufgegriffen. «Wir unterstützen vor allem Familien, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Länder sollen einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro für jedes Kind beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums gewähren können.»

Kritik an der CDU-Politikerin kam vom DGB Baden-Württemberg. Razavi sollte nicht nur der kommenden Bundesregierung Ratschläge erteilen, sondern vor allem die richtigen Hebel auf Landesebene nutzen. Baden-Württemberg brauche gezielt Förderungen für den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau, sagte DGB-Vize Maren Diebel-Ebers.

 

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