News aus Baden-Württemberg
Zweite Rheinbrücke: Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen starten

News aus Baden-Württemberg Zweite Rheinbrücke: Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen starten

Quelle: Thomas Riedel

Im Vorfeld der Hauptmaßnahme „B 293: Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth“ müssen nun zunächst vorgezogene naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden, darüber informiert das Regierungspräsidium Karlsruhe aktuell.

Vorgezogene naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen

Im Vorfeld der Hauptmaßnahme „B 293: Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth“ müssen zunächst vorgezogene naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen – sogenannte Continuous Ecological Functionality (CEF)- und Favorable Conservation Status (FCS)-Maßnahmen – umgesetzt werden, darüber informiert das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Die Maßnahmen sind Teil des Planfeststellungsbeschlusses zur zweiten Rheinbrücke und werden gemäß dem landschaftspflegerischen Ausführungsplan (LAP) umgesetzt. Für diese Maßnahmen ist bereits zu Beginn der späteren Brücken- beziehungsweise Straßenbauarbeiten die vollständige und dauerhafte Wirksamkeit nachzuweisen. Es ist daher ein zeitlicher Vorlauf von mehreren Jahren erforderlich, wird mitgeteilt.

 

Herstellung von Stillgewässern: Beginn der Bauarbeiten

Auf einem Teil des Flurstücks 4749 an der Siemensstraße in Eggenstein finden nun zunächst Erdbauarbeiten zur Herstellung von Stillgewässern unterschiedlicher Ausprägung statt. Im Anschluss erfolgt die Anlage von feuchten Hochstaudenfluren, artenreichen Wiesen- sowie Gehölzflächen, wird geschildert.

Der Beginn der Erdbauarbeiten ist für die Monate August/September 2021 vorgesehen. Der exakte Baubeginn kann derzeit noch nicht genau terminiert werden, da er sich nach den jeweiligen Witterungsverhältnissen richtet. Nach den ungewöhnlich vielen Niederschlägen der letzten Monate unterliegen die Bearbeitungsflächen einem den Bodenverhältnissen angepassten Bauzeitenmanagement, um Beeinträchtigungen des Bodens zu verringern, erklärt das Regierungspräsidium.

Eine Straßensperrung oder Umleitung des Verkehrs ist nicht notwendig. Die Kosten der CEF-Maßnahme E2 belaufen sich auf etwa 450.000 Euro für den Erdbau sowie 210.000 Euro für den anschließenden Landschaftsbau und werden vom Bund getragen.

 

Entwicklung von Sandrasen und Altholzentwicklung

Auf den Flächen des alten NATO-Tanklagers in Huttenheim wurden bereits seit Juni 2021 vorhandene Asphalt- und Betonflächen entsiegelt. Nun werden sowohl auf den entsiegelten als auch auf den entbuschten Flächen Sandrasen entwickelt.

Ein Sandrasen ist ein Magerstandort, der sich durch eine Vielfalt an spezialisierten Tier- und Pflanzenarten auszeichnet. Zusätzlich werden im Waldbereich zur Altholzentwicklung Habitatbaumgruppen ausgewiesen und aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen. Des Weiteren werden Vogelnisthilfen und Fledermauskästen angebracht. Der Baubeginn dieser Maßnahmen ist ebenfalls für die Monate August/September 2021 geplant.

Das ehemalige NATO-Tanklager ist nicht Teil des öffentlichen Straßennetzes und auch nicht frei zugänglich, so dass es durch die Arbeiten zu keiner Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer kommt. Die Kosten der CEF-Maßnahmen E4 und E5 belaufen sich auf etwa 215.000 Euro und werden vom Bund getragen.

 

Weitere Informationen: Bau der zweiten Rheinbrücke

Das Gemeinschaftsprojekt 2B 293: Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth“ der Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung. Über die weiteren Entwicklungen und die konkreten Baumaßnahmen (Brückenbau und Straßenbau zur Anbindung des Bauwerks an das bestehende Straßennetz) wird das Regierungspräsidium zu gegebener Zeit informieren.

Weitere Informationen zu dem Projekt sind auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden.

 

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