Ausgleichszahlung für Abo-Kunden
9-Euro-Ticket: KVV beginnt mit dem Verkauf ab dem 22. Mai 2022

Ausgleichszahlung für Abo-Kunden 9-Euro-Ticket: KVV beginnt mit dem Verkauf ab dem 22. Mai 2022

Quelle: Melanie Hofheinz

Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) wird ab dem 22. Mai 2022, mit dem Verkauf des neuen 9-Euro-Tickets beginnen. Zunächst gibt es das Ticket an den Fahrkartenautomaten und online – einen Tag später wird es auch in den KVV-Kundenzentren erhältlich sein.

22. Mai: Verkaufsstart des 9-Euro-Tickets

Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) wird ab Sonntag, 22. Mai 2022, mit dem Verkauf des neuen 9-Euro-Tickets beginnen – zunächst an den stationären Fahrkartenautomaten an Haltestellen und über den KVV-Webshop (kvv-shop.de), einen Tag später wird das neue Ticket dann auch in den KVV-Kundenzentren erhältlich sein, teilt der KVV in einer Pressemeldung mit.

Über die regiomove-App wird der Kauf des Tickets ab dem 01. Juni möglich sein. Das Ticket, mit dem bundesweit Busse und Bahnen im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr genutzt werden können, ist einen Monat lang gültig und kann für den Zeitraum Juni, Juli und August erworben werden. Die 90 Tage kosten mit dem 9-Euro-Ticket dann insgesamt 27 Euro.

 

Weitere Informationen zum 9-Euro-Ticket

Erworben werden kann das Ticket im Voraus für alle drei Monate Juni, Juli und August.

Das 9-Euro-Ticket ist Bestandteil eines Entlastungspakets, das die Bundesregierung Ende März angesichts stark gestiegener Energiepreise auf den Weg gebracht hatte. Seitdem haben die Verkehrsunternehmen in Deutschland an der technischen Umsetzung des Vertriebs für das neue Tarifprodukt gearbeitet.

 

Ausgleichszahlungen für Abo-Kunden

Auch bestehende Abo-Kunden werden bei der Aktion der Bundesregierung berücksichtigt und können mit ihrem Abo den ÖPNV bundesweit im Geltungszeitraum nutzen. Die Preisdifferenz des Abos zum 9-Euro-Ticket wird entsprechend ausgeglichen – bei Abo-Kunden, bei denen der Abo-Preis vom Konto abgebucht wird, geschieht dies automatisch.

Bei Kunden, die ihr Abo per Barzahlung erworben haben, ist ein einmaliger Antrag notwendig.

 

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