News aus Baden-Württemberg
Ab März 2023: Keine Umweltzonen mehr in Karlsruhe, Pfinztal & Heidelberg

News aus Baden-Württemberg Ab März 2023: Keine Umweltzonen mehr in Karlsruhe, Pfinztal & Heidelberg

Quelle: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hebt zum 01. März 2023 die teils seit 2006 bestehenden Umweltzonen in Heidelberg, Karlsruhe und Pfinztal auf. Die laufenden Immissionsmessungen haben ergeben, dass sich die Luftqualität dort deutlich verbessert hat.

Diese Umweltzonen werden aufgehoben

Wie das Regierungspräsidium Karlsruhe in einer Pressemeldung informiert, werden zum 01. März 2023 die teils seit 2006 bestehenden Umweltzonen in Heidelberg, Karlsruhe und Pfinztal aufgehoben. Zu diesem Zweck wurde der Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Karlsruhe fortgeschrieben.

Die laufenden Immissionsmessungen haben, laut Pressemeldung, ergeben, dass sich die Luftqualität in den Gebieten der Stadt Heidelberg und Karlsruhe sowie der Gemeinde Pfinztal deutlich verbessert hat.

 

„Deutlich unterhalb des Grenzwertes“

Die Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid liegen nun deutlich unterhalb des Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³. Ebenso werden alle anderen Luftschadstoff-Grenzwerte, wie zum Beispiel für Feinstaub, eingehalten. Dabei berücksichtigt wurde auch ein geringeres Verkehrsaufkommen während der Covid-19 Pandemie, heißt es.

 

Aufhebung der Umweltzonen wurde geprüft

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hatte daher im Jahr 2021 die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg gebeten, die Aufhebung der Umweltzonen zu prüfen.

Aufgrund der positiven Immissionsentwicklungen kam das Regierungspräsidium Karlsruhe zu dem Ergebnis, dass die Umweltzonen, die mit Fahrverboten in den betroffenen Gebieten einhergehen, nicht mehr verhältnismäßig sind.

Die Beschränkungen wird es nun in Karlsruhe, Heidelberg und Pfinztal ab dem 01. März 2023 nicht mehr geben. Lediglich das LKW-Durchfahrtverbot in der Karlsruher Reinhold-Frank-Straße bleibt noch bis Ende Juni 2023 bestehen, da die Stadt Karlsruhe noch prüfen muss, ob die entsprechende Beschränkung auch aus Lärmschutzgründen weiter erforderlich ist.

 

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