Wirte haben viele Fragen Restaurant, Biergarten, Camping: Montag geht es wieder los
Trauen sich die Kunden überhaupt hinaus, oder wird die Gastronomie sogar überrannt? Und wenn, welche Vorschriften gelten dann? Am Montag steht das nächste Corona-Experiment an: Mit eingeschränkter Öffnung von Restaurants, Campingplätzen und sogar der Bodensee-Schifffahrt.
Nach wochenlanger Corona-Zwangspause darf die Gastronomie im Südwesten ab Montag jedenfalls teilweise wieder den Betrieb aufnehmen. Doch die Unsicherheit ist groß. „Wir begrüßen, dass zumindest Teile der Gastronomie wieder öffnen dürfen“, heißt es beim baden-württembergischen Ableger des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga. „Allerdings werden die Auflagen dazu führen, dass die Betriebe keine normalen Umsätze erwirtschaften können – das ergibt sich allein schon aus den Abstandsregelungen.“
Einiges dazu zu sagen hat beispielsweise Arnulf Schmidt, Inhaber des Campingplatzes Wagenburg, Oberes Donautal. Ihn scheinen sehr viele Anfragen zu erreichen, weshalb er die Informationen der Einfachheit halber direkt auf den Anrufbeantworter spricht. Ja, Camping sei ab dem 18. Mai erlaubt – aber nur für Wohnmobile und Wohnwagen, die sich selbst versorgen könnten, denn der Sanitärbereich müsse geschlossen bleiben. Auch dürften nicht unbegrenzt Gäste aufgenommen werden, der Abstand müsse gewahrt werden. Schmutzwasser könne außerhalb geleert werden, auch Wasser stehe zur Verfügung. Man freue sich auf die Gäste, heißt es in der mehr als zweiminütigen Info.
Immerhin dürfen Campingplätze öffnen. Es gebe nämlich auch viele Betriebe, die nach wie vor keine Öffnungsperspektiven hätten, heißt es beim Dehoga. „Bars, Schankwirtschaften, Diskotheken – von einem Ende der Krise und von wirtschaftlicher Normalität ist das Gastgewerbe trotz der ersten Lockerungen noch sehr weit entfernt“, sagte Dehoga-Landeschef Fritz Engelhardt. Schlimmer noch: „Uns erreichen täglich neue Nachrichten von Betriebsaufgaben und Insolvenzen.“ Viele Unternehmen des Gastgewerbes seien nach Wochen der Schließung am Ende ihrer Liquidität. Liquiditätshilfen in Form direkter Zuschüsse müssten schnellstens umgesetzt werden.
Derweil probieren die Wirte ihr Bestes, wenn sie auch nicht immer genau wissen, wie sie das überhaupt bewerkstelligen sollen. „Wir wissen zum Beispiel nicht, wie viele Leute an einem Tisch sitzen dürfen“, sagt Rosario Lamattina, Inhaber des Stuttgarter Restaurants Perbacco. Entsprechende Anfragen von Kunden hat er bereits erhalten, aber: „Vielleicht dürfen ja nur vier an einen Tisch und die anderen müssen zu zweit in eineinhalb Meter Entfernung sitzen?“
Lamattina wird im Gegensatz zu so manch anderem dennoch öffnen. „Allein schon für unsere Stammgäste“, sagt er. Ob er einen Türsteher braucht, wenn die Gäste ihm den Laden einrennen, wie viel Personal er bereitstellen und wie viele Lebensmittel er einkaufen soll – alles unklar. Außer einer Tatsache: „Es ist wichtig für uns, wieder zu starten, auch wenn ich nicht weiß, ob es rentabel sein wird.“
Neben Restaurants, Biergärten und Campingplätzen wird im Südwesten ab Montag auch die Fahrgastschifffahrt wieder erlaubt. Der entsprechende Passus in der Corona-Verordnung solle noch am Wochenende in Kraft treten, teilten Verkehrsministerium und Tourismusministerium am Freitag mit. „Wie in anderen Verkehrsträgern gilt die Maskenpflicht“, hieß es. In der Fahrgastschifffahrt sei aufgrund des vorhandenen relativ großen Raumes, der Durchlüftung und der Beförderung im Freien das Infektionsrisiko gering, weshalb neben der Maskenpflicht auf eine zusätzliche Abstandspflicht verzichtet werden könne.
Bleibt die Frage, wie viele Besucher, Kunden und Gäste all diese Angebote nutzen werden. Manche könnten Angst vor einer Infektion haben, andere auf Sparflamme setzen, weil sie wegen Corona in Kurzarbeit seien, lauten die Befürchtungen. Die Branche atmet dennoch kurzzeitig auf – wenigstens geht es wieder in irgendeiner Form voran.