Coronavirus
Ab Montag: Schrittweise Öffnung von Kitas & Kindertagespflege

Coronavirus Ab Montag: Schrittweise Öffnung von Kitas & Kindertagespflege

Quelle: dpa/Uwe Anspach

Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege können von Montag, den 18. Mai 2020 an die Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten, darüber informiert das Land Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung.

Kindertageseinrichtungen & Kindertagespflege öffnen

Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege können nun ab Montag, den 18. Mai 2020 ihre Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten. Die Lenkungsgruppe der Landesregierung hat am Mittwoch, den 13. Mai 2020 den Vorschlag des Kultusministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt.

Damit setzt das Land den rechtlichen Rahmen für die schrittweise Öffnung – für die Umsetzung vor Ort und die Konzepte dafür sind, so die Mitteilung, die Kommunen, Träger und Einrichtungen in eigener Zuständigkeit verantwortlich.

 

Spielraum für individuelle Konzepte

„Mit dem Rahmen ermöglichen wir den Einrichtungsträgern bewusst Spielräume, damit sie im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Kapazitäten individuelle Konzepte entwickeln können, wie sie die schrittweise Öffnung der Betreuung umsetzen können. Durch den Beschluss haben nun alle Beteiligten eine gute Grundlage, um gemeinsam wieder mehr Familien im Land eine Betreuung anbieten zu können. Das Land wird den Wiedereinstieg konstruktiv begleiten“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Zudem ergänzt sie: „Die Ausweitung kann selbstverständlich nicht von heute auf morgen umgesetzt werden. Die Träger der Einrichtungen benötigen Vorlauf für ihre Planungen und die Organisation. Wie die zeitliche Umsetzung in der jeweiligen Einrichtung vor Ort erfolgt, hängt darüber hinaus maßgeblich von der jeweiligen räumlichen und personellen Situation ab. Was die Kommunen, freien Träger und Tagespflegepersonen in dieser außergewöhnlichen Situation leisten, verdient große Anerkennung.“

Der beschlossene rechtliche Rahmen wird in der nächsten Änderung der Corona-Verordnung der Landesregierung aufgenommen, die voraussichtlich am Samstag, den 16. Mai 2020 notverkündet wird.

 

Auch Kindertagespflegestellen öffnen wieder

Zudem wird auch der Betrieb der Kindertagespflegestellen vom 18. Mai 2020 an wieder über die erweiterte Notbetreuung hinaus erweitert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betreuung in konstant zusammengesetzten Gruppen stattfindet. Das bedeutet, dass ein Betreuungsplatz nicht von mehreren Kindern geteilt werden kann.

Joachim Walter, Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg, sagt hierzu: „Ich freue mich, dass wir mit der weiteren Öffnung der Kindertagespflegestellen auch für die Jüngsten in unserer Gesellschaft einen großen Schritt in Richtung Normalität gehen können. Ich habe immer die Auffassung vertreten, dass die Kindertagespflege eine wichtige Ergänzung zu den kommunalen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen darstellt. Mit dem heutigen Schritt leisten wir deshalb einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Eltern und Familien in Baden-Württemberg.“

 

Der Infektionsschutz hat weiterhin Priorität

„Uns ist bewusst, wie stark die Eltern durch die Schließungen der Kitas und der Kindertagespflege betroffen und belastet sind. Und auch für die Kinder waren die vergangenen Wochen nicht einfach, vielen fehlt schlicht der Kontakt mit Gleichaltrigen. Gleichzeitig dürfen wir aber nicht vergessen, dass wir durch die strengen Hygienevorgaben auch bei der Kinderbetreuung bei weitem noch keine Normalbedingungen wie vor der Corona-Krise haben werden“, sagt die Ministerin weiter.

Priorität habe weiterhin der Infektionsschutz. Dies habe auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit seinem Beschluss am Montag, den 11. Mai 2020, deutlich gemacht. Für die Kindertagesrichtungen und die Kindertagespflege haben der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die Unfallkasse Baden-Württemberg und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg deshalb Schutzhinweise entwickelt, die von den Trägern umgesetzt werden müssen.

 

Maximal 50 Prozent der Kinder gleichzeitig

Darüber hinaus sieht der Rahmen für den Wiedereinstieg vor, dass nur maximal 50 Prozent der Kinder – bezogen auf die in der Betriebserlaubnis genehmigte Gruppengröße – jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden können, steht in der Mitteilung.

Vorrang haben dabei weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden, sowie Kinder, bei denen ein besonderer Förderbedarf besteht. Sofern darüber hinaus gehende Betreuungskapazitäten vorhanden sind, sollen die Träger und Einrichtungen diese für ein zeitweises, gegenüber dem Normalbetrieb reduziertes Angebot für weitere Kinder nutzen, die die Einrichtung vor der Schließung besucht haben, heißt es.

 

Die Eckpunkte für Umsetzungskonzepte

  • Anzahl der Kinder: Maximal zulässig ist die Hälfte der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße, das entspricht nur maximal 50 Prozent der Kinder können jeweils gleichzeitig vor Ort betreut werden.
  • Vorrang haben die Kinder, die bereits in der erweiterten Notbetreuung betreut werden, sowie Kinder, mit besonderem Förderbedarf besteht.
  • Gemeinsames Ziel: Die darüber hinaus gehenden Betreuungskapazitäten sollen für ein zeitweises, gegenüber dem Normalbetrieb reduziertes Angebot für weitere Kinder genutzt werden, die die Einrichtung vor der Schließung besucht haben. Es bieten sich Konzepte an, die zum Beispiel ermöglichen, dass Kinder in festen Gruppen abwechselnd an einzelnen Wochentagen in die Kita kommen können. Gemeinsames Ziel ist es, möglichst allen Familien und Kindern zumindest zeitweise eine Betreuung anbieten zu können.
  • Kindertagespflegestellen: Voraussetzung ist, dass die Betreuung in konstant zusammengesetzten Gruppen stattfindet. Das bedeutet, dass ein Betreuungsplatz nicht von mehreren Kindern geteilt werden kann.
  • Gesundheitsschutz vor Ort muss gewährleistet sein. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, die Unfallkasse Baden-Württemberg und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg haben hierfür Schutzhinweise für Kindertageseinrichtungen entwickelt, die umgesetzt werden müssen!

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