Supporters Karlsruhe
Abschiedsfeier Wildparkstadion – Gericht stellt Verfahren ein

Supporters Karlsruhe Abschiedsfeier Wildparkstadion – Gericht stellt Verfahren ein

Quelle: Thomas Riedel

Das DFB-Bundesgericht hat am Dienstag, 19. November 2019 über die Berufung des KSC gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts wegen der von den Supporters Karlsruhe ausgerichteten Abschiedsfeier im November 2018 verhandelt und das Verfahren eingestellt.

Karlsruher SC beim DFB-Bundesgericht

Das DFB-Bundesgericht hat am Dienstag, 19. November 2019, in Frankfurt am Main über die Berufung des Karlsruher SC gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts  verhandelt. Grund war ein behaupteter Verstoß gegen die Anmeldepflicht der von den Supporters Karlsruhe ausgerichteten Abschiedsfeier „Danke, Wildparkstadion!“. Diese Feier hatte am 03. November 2018 im Anschluss an das Bundesliga-Spiel gegen den FC Würzburger Kickers stattgefunden.

 

Pyro beim Abschied des Wildparkstadions.

Pyro beim Abschied des Wildparkstadions. | Quelle: Thomas Riedel

 

Urteil aufgehoben & Verfahren eingestellt

Das DFB-Bundesgericht ging in der Verhandlung eher von einer Genehmigungspflicht der zweiten Veranstaltung der Supporters aus als vom Gegenteil und stellte in Aussicht, dass sich daraus in der Folge weitere Verfahren ergeben könnten. Nach einer mehrstündigen Verhandlung, hat kam das Bundesgericht zu dem Ergebnis das Urteil aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Allerdings verpflichtete sich der Karlsruher SC zu einer Zahlung von 3.000 Euro an die DFB-Kulturstiftung mit dem Zweck, das Geld für die Fan- und Erinnerungskultur zu verwenden, so der KSC in einer Pressemitteilung.

„Festzuhalten ist, dass es sich bei der Abschiedsfeier ,Danke, Wildparkstadion!‘ um eine eigenständige Veranstaltung der Supporters Karlsruhe gehandelt hat, die ordnungsgemäß vorbereitet und beanstandungsfrei durchgeführt wurde. Da der KSC aus dieser Veranstaltung der Supporters über das Catering wirtschaftliche Vorteile erzielt hat, spenden wir gerne diesen Betrag, um die Fan- und Erinnerungskultur zu unterstützen“, sagten KSC-Präsident Ingo Wellenreuther und KSC-Geschäftsführer Michael Becker, nach der Verhandlung in Frankfurt.

 

Zahlung wird positiv eingesetzt

„Wir finden es sehr positiv, dass der Karlsruher SC zusammen mit uns als Supporters Karlsruhe die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um gegen die erstinstanzliche Verurteilung durch das DFB-Sportgericht vorzugehen“, so Marco Fuchs, 1. Vorsitzender der Supporters. „Angesichts der unsicheren Rechtslage war es uns wichtig, dass die Zahlung des Geldbetrages sinnvoll verwendet wird. Positiv ist, dass das Geld über die DFB-Kulturstiftung wieder in die Fanarbeit nach Karlsruhe zurückfließen kann. Dafür werden sich die Supporters als Fan-Dachverband gemeinsam mit dem KSC als Verein nachhaltig einsetzen.“

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