Einkommensgrenze steigt um zehn Prozent an
Karlsruher Pass soll bald mehr Bedürftigen helfen

Einkommensgrenze steigt um zehn Prozent an Karlsruher Pass soll bald mehr Bedürftigen helfen

Quelle: Pixabay

Wer am finanziellen Existenzminimum lebt, soll dank des Karlsruher Passes Erleichterungen erfahren. Der Karlsruher Gemeinderat hat sich nun dafür ausgesprochen, das Verfahren zu vereinfachen und mehr Bedürftige mit einzubeziehen.

Karlsruher Pass hilft bei gesellschaftlicher Beteiligung

In der Region Karlsruhe soll jeder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Das kann bei fehlenden finanziellen Mitteln allerdings zum Teil etwas schwierig werden. Genau hier setzt als Soziales Mittel in der Stadt der Karlsruher Pass an. Er ist ein Instrument, das seit 2009 in Karlsruhe eingesetzt wird, um die Armut zu bekämpfen. Das Prinzip dabei ist simpel: Bedürftige können den Pass jeweils für ein Jahr beantragen und bekommen damit bei verschiedenen Stellen einen finanziellen Rabatt. Für Fahrkarten des KVV gibt es zum Beispiel bis zu 50 Prozent Rabatt, zahlreiche Karlsruher Museen verlangen nur einen ermäßigten Eintritt, bei einigen Veranstaltungen in Karlsruhe ist der Eintritt sogar frei.

In seiner November-Sitzung hat sich der Karlsruher Gemeinderat nun mit dem Karlsruher Pass beschäftigt und eine Veränderung beschlossen. Unter anderem soll das Beantragen einfacher werden und der Kreis derer soll wachsen, die Anspruch auf das Angebot haben. Gültig wird das alles ab 1. Januar 2020, zum Januar 2021 soll der Kreis erneut anwachsen.

 

Beantragung soll einfacher und unbürokratischer werden

Bislang mussten Menschen, welche den Karlsruher Pass beantragen wollten, eine Reihe von Dokumenten wie Einkommensnachweise, Nachweise über Miete, Nebenkosten und Heizkosten, Kontoauszüge und Vermögensnachweise vorlegen. Durch das neue System sollen nicht nur die Kunden ein nachvollziehbares Verfahren bekommen, sondern auch eine Arbeitserleichterung für die Verwaltung erreicht werden.

Künftig wird das Nettoäquivalenzeinkommen als Maßstab hinzugezogen. Demnach gelten Menschen als armutsgefährdet, wenn dieses unter 60 Prozent des mittleren Einkommens der gesamten Gesellschaft liegt. Als Nettoeinkommen gelten alle Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, Unterhalt und Vermögen aus Transfereinkommen, wie zum Beispiel das Kindergeld, abzüglich Steuern und Pflichtbeiträge zu Sozialversicherungen.

Mehr Menschen sollen Karlsruher Pass nutzen können

Laut Statistischem Landesamt lag in Baden-Württemberg das Nettoeinkommen 2017 bei 1.918 Euro. Aktuellere Daten sind nicht verfügbar, auch nicht für Karlsruhe. Da in den Großstädten das Einkommen meist höher ist, hat sich die Verwaltung daher nun auf eine Summe von 2.000 Euro geeinigt. Die Armutsgrenze, die 60 Prozent darunter liegt, ist demnach bei 1.200 Euro zu finden. Diese Summe wird auch ab 1. Januar 2020 als Maßstab herangezogen. Eine weitere Erhöhung der Einkommensgrenze wurde in der Sitzung gleich mit beschlossen. Zum 1. Januar 2021 steigt die Grenze um weitere 10 Prozentpunkte an.

Mit der Veränderung verbunden ist eine größere Zahl an Menschen, die den Karlsruher Pass nutzen könnten. Wie viel mehr Menschen es genau sind, das lässt sich mangels einer Datengrundlage nicht sagen. Doch die Stadt geht davon aus, dass dadurch auch Mehrkosten entstehen, die der Gemeinderat in seiner Sitzung ebenfalls abgenickt hat. Bislang waren für 2020 in diesem Bereich Gelder in Höhe von 2,49 Millionen Euro eingeplant, durch die Änderung könnten es 2,6 Millionen Euro werden. Da aber auch gleichzeitig mehr Menschen städtische und stadtnahe Angebote nutzen können und dort, wenn auch ermäßigt, für Mehreinahmen sorgen, ist die Deckungslücke nicht so groß.

Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.