Karlsruhe bezieht sich auf Corona-Gesetzgebung
Allgemeinverfügung zu „Montagsspaziergängen“ in Karlsruhe wird verlängert

Karlsruhe bezieht sich auf Corona-Gesetzgebung Allgemeinverfügung zu „Montagsspaziergängen“ in Karlsruhe wird verlängert

Quelle: Thomas Riedel

Das seit Mitte Dezember geltende Verbot der Stadt Karlsruhe anlässlich sogennanter „Montagsspaziergänge“ im Stadtgebiet wird bis einschließlich 14. Februar 2022 verlängert, darüber informiert die Stadt in einer Pressemitteilung am Montag, 31. Januar 2022.

Weitres Verbot der „Montagsspaziergänge“

Das seit Mitte Dezember geltende Verbot der Stadt Karlsruhe anlässlich sogennanter „Montagsspaziergänge“ im Stadtgebiet wird bis einschließlich 14. Februar 2022 verlängert.

Gegenstand der Allgemeinverfügung ist weiterhin ein Verbot von entgegen dem Versammlungsgesetz nicht angemeldeten Kundgebungen oder Aufzügen, die als sogenannte „Spaziergänge“ deklariert sind, rechtlich aber als Versammlungen im Sinn des Versammlungsgesetzes zu werten sind.

 

Allgemeinverfügung wurde überprüft

Das Verwaltungsgericht hatte zunächst im Dezember in einem Eilverfahren die Entscheidung der Stadt bestätigt, nun aber kurz vor Auslaufen des Verbots einem weiteren Antragsteller in einem Eilverfahren Recht gegeben und ihm gegenüber die Verbotsverfügung für nicht durchsetzbar erklärt.

Die Stadt hält auch nach Bewertung der letzten Entscheidung des Verwaltungsgerichts an ihrer bisherigen Rechtsauffassung fest und hat Beschwerde bezüglich dieser Eilrechtsentscheidung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt.

Die Allgemeinverfügung wurde einer sachlichen Überprüfung unterzogen, die Begründung neu gefasst bzw. im Hinblick auf die derzeitige Lage vor Ort erneuert und zeitlich  auf einen Zeitraum von zwei Wochen bis einschließlich 14. Februar 2022 befristet.

 

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