Corona in Baden-Württemberg Anträge gegen Corona-Verordnung ab Freitag vor Gericht
Vom Berufsmusiker über ein Bordell bis zu einem Hotelgast: Knapp 30 Verfahren gegen die Regelungen der jüngsten Corona-Verordnung sind am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eingegangen.
Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, wird es über erste Eilanträge voraussichtlich am Freitag entscheiden. Antragsteller sind auch Hotels, Spielhallen, Restaurants, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, ein Tattoostudio, eine Tanzschule, eine Wettannahmestelle und Privatpersonen.
Auch die vorhergehende Corona-Verordnung hatte aufsehenerregende Entscheidungen des VGH ausgelöst. So kippten die Richter Mitte Oktober das Beherbergungsverbot für Hotels und Pensionen. Dieses galt damals für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden.
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