Nachrichten Bundestagswahl 2025: Wichtige Informationen zum Wahlsonntag in Karlsruhe
Die Vorbereitungen zur Bundestagswahl 2025 sind im Wahlamt der Stadt Karlsruhe planmäßig gelaufen. Am Sonntag, 23. Februar 2025, sind circa 203.000 wahlberechtigte Karlsruherinnen und Karlsruher aufgerufen, mitzuentscheiden, wer sie künftig im Bundestag vertreten wird.
Informationen zum Wahlsonntag
Von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sind am Wahlsonntag die Wahllokale geöffnet. Insgesamt sind rund 2.000 private wie städtische Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ehrenamtlich im Einsatz.
Die Wählerinnen und Wähler sollen zur Stimmabgabe ihren Personalausweis oder Reisepass und, wenn möglich, die Wahlbenachrichtigung mitbringen, teilt die Stadt vorab mit.
Wer steht in Karlsruhe zur Wahl?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Wahlkreisbewerberin oder ein Wahlkreisbewerber gewählt.
Im Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt stehen diese 10 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl:
- Tobias Bunk (CDU)
- Parsa Marvi (SPD)
- Dr. Zoe Mayer (GRÜNE)
- Philipp Berner (FDP)
- Marc Bernhard (AfD)
- Marcel Bauer (Die Linke)
- Edgar Krez (FREIE WÄHLER)
- Frank Trippel (Die PARTEI)
- Fabian Gaukel (Volt)
- Jonas Schraven (MLPD)
Über die Zweitstimme werden die unterschiedlichen Parteien (Landesliste) gewählt. Die Zweitstimme stellt die maßgebende Stimme für die auf eine Partei insgesamt entfallenden Sitze im künftigen Bundestag dar.
Gewählt wird auf Basis von Wahlvorschlägen für die einzelnen Wahlkreise – eine Wahlkreiskandidatin oder ein Wahlkreiskandidat – sowie auf Basis der beim Land Baden-Württemberg eingereichten Landeslisten, eine Partei.
Da in jedem Wahlkreis andere Kreiswahlvorschläge eingereicht und zugelassen wurden, gibt es keinen einheitlichen landesweiten Stimmzettel. Auf den Stimmzetteln sind die Landeslisten der Parteien und die Kreiswahlvorschläge nach ihrem landesweiten Zweitstimmenergebnis bei der letzten Bundestagswahl, dann die weiteren Parteien in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Zudem sind die Kreiswahlvorschläge in jedem Wahlkreis Baden-Württembergs einheitlich nach den Landeslisten der Parteien nummeriert.
Wie fülle ich den Stimmzettel aus?
Damit die Stimmabgabe eindeutig ist, sollte ein Kreuz (X) in den Kreis des Wahlvorschlags eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen.
Als Tasthilfe zum Einlegen des Stimmzettels in die Schablone ist die obere rechte Ecke des Stimmzettels abgeschnitten. Ebenso besteht für Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert sind, ihre Stimme alleine abzugeben, die Möglichkeit, sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer Person ihres Vertrauens zu bedienen. Dabei kann die Hilfsperson auch ein von der Wählerin oder dem Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Hilfeleistungen sind auf rein „technische“, das heißt unterstützende Hilfeleistungen beschränkt. Eine Hilfe beim Fassen des Willensentschlusses ist unzulässig.
Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, auch nicht durch Streichung von Personen. Es dürfen auch keine Vorbehalte oder beleidigende oder auf die Person der Wählerin oder des Wählers hinweisende Zusätze angefügt werden. Andernfalls ist die Stimme ungültig. Der Stimmzettel ist bei der Urnenwahl in der Wahlkabine so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
116 Briefwahlbezirke/156 Urnenwahlbezirke
Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Eine Ausnahme besteht für Personen, die im Besitz eines Wahlscheins sind. Wer diesen hat, kann an der Abstimmung durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises 271 Karlsruhe-Stadt teilnehmen. Der Karlsruher Wahlkreis ist in 116 Briefwahlbezirke und 156 Urnenwahlbezirke aufgeteilt.
Wo finde ich mein Wahllokal?
Der Wahlbenachrichtigung ist zu entnehmen, wo sich das Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet. Das Wahlamt weist dringend darauf hin, die auf der Wahlbenachrichtigung hinterlegten Informationen zum Wahllokal genau zu beachten oder sich über den Wahllokalfinder über das zugeordnete Wahllokal zu informieren. Es ist durchaus möglich, dass eine wahlberechtigte Person für den Urnenwahlgang nicht nur einen anderen Wahlraum, sondern auch ein anderes Wahlgebäude als bei vorherigen Wahlen aufsuchen muss. Auch mobilitätseingeschränkte Wählerinnen und Wähler können sich hier informieren, ob dieser Wahlraum barrierefrei zugänglich ist.
Sowohl die Wahlhandlung als auch die Ergebnisermittlung sind öffentlich, dennoch gilt es einiges zu beachten. In der Wahlkabine darf weder fotografiert noch gefilmt werden, damit soll die Beeinflussung von Wählenden unterbunden und das Wahlgeheimnis geschützt werden. Um einer Beeinflussung vorzubeugen, ist zudem jede Form von Wahlwerbung im Wahllokal sowie in dessen direkter Umgebung verboten. Jegliche Störung der Ruhe und Ordnung im Wahlraum ist zu unterlassen. Die Wahlhelfenden vor Ort sind befugt, die Störer dem Wahlraum zu verweisen.