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Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Drei Länder wollen schärfere Regeln für Frühchen kippen

News Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Drei Länder wollen schärfere Regeln für Frühchen kippen

Quelle: Boris Roessler/dpa
dpa

Wollen Kliniken etwa sehr kleine Frühgeborene behandeln, müssen sie bestimmte Mindestmengen an Patienten vorweisen. Das ist drei Bundesländern ein Dorn im Auge – sie haben deswegen geklagt.

Die Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sehen ihre Rechte bei der Krankenhausplanung angegriffen und ziehen deswegen vor das Bundesverfassungsgericht. Man habe eine Klage eingereicht und wolle erreichen, dass Karlsruhe die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfe, teilten die Gesundheitsminister der drei Bundesländer mit.

 

Kritik an Mindestmengen für Frühchenversorgung

Konkret stören sich die drei Bundesländern unter anderem an Vorgaben des Ausschusses zur Versorgung sehr kleiner Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm. Seit 2024 bekommen Kliniken die Behandlung dieser Kinder nur noch von den Kassen vergütet, wenn sie jährlich bestimmte Mindestmengen an Patienten vorweisen können.

«Die Klage sehen wir als notwendiges letztes Mittel, um die verbriefte Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung gegen wiederholte Eingriffe des G-BA zu schützen», sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Die Länder fürchten, dass die Vorgabe zu Versorgungsengpässen führen.

 

Routine bei Frühchen-OPs entscheidet über Leben und Tod

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, widerspricht: «Wir sprechen hier nicht über Notfalloperationen, sondern über planbare, komplexe Interventionen, bei denen es einen nachgewiesenen Zusammenhang zwischen der Anzahl der durchgeführten Behandlungen und oder Interventionen und der Ergebnisqualität gibt.» In diesen Fällen zahle sich Routine aus, sie könne nicht durch Strukturvorgaben ersetzt werden.

«Gerade bei der Versorgung von untergewichtigen Frühgeborenen hat die Zahl der behandelten Frühchen unmittelbaren Einfluss auf die Sterberate und das Maß späterer Beeinträchtigungen. Für mich steht fest: Qualität ist nicht verhandelbar», sagte Hecken. Mit Krankenhausplanung habe dies nichts zu tun.

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA ist das höchste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die circa 73 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können.

 

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