Fahrerlaubnis erlischt dauerhaft - Formular zum Verzicht online „Bus & Bahn statt Führerschein“: Aktion führt in Karlsruhe zu Rückfragen
Seit 01. Dezember können alle ab 65 Jahren freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten und erhalten dafür einmalig ein kostenloses Jahresticket für Busse und Bahnen. Doch die Aktion „Bus und Bahn statt Führerschein“ führt zu Rückfragen in Karlsruhe.
Aktion „Bus und Bahn statt Führerschein“ in Karlsruhe
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die Aktion „Bus und Bahn statt Führerschein“ ins Leben gerufen, an der sich auch der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) beteiligt. Seit dem 01. Dezember können Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten und erhalten dafür einmalig ein kostenloses Jahresticket für Busse und Bahnen.
Das Interesse ist groß – daher hat die Stadt Karlsruhe auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verzichterklärung eingestellt. Ausgefüllt und ausgedruckt sollte es von Umstiegswilligen samt Führerschein an das „Servicezentrum Auto und Verkehr“ (Steinhäuserstraße 22) geschickt oder vor Ort in einen speziellen Briefkasten geworfen werden.
Die Absender erhalten daraufhin wiederum eine behördliche Bestätigung, die beim eigentlichen Umtausch in einer der Geschäftsstellen des KVV vorgelegt werden muss, informiert die Stadt in einer Pressemeldung.
Mit dem Verzicht erlösche die Fahrerlaubnis dauerhaft
Allerdings kommt es dabei wohl zu Missverständnissen: Bislang sei landesweit kommuniziert worden, dass der Verzicht nur für ein Jahr wirke und der Führerschein danach gegen eine Gebühr wieder aktiviert werden könne, weiß das städtische Ordnungs- und Bürgeramt (OA) aus zahlreichen Rückfragen zum Thema.
Das sei rechtlich nicht so einfach möglich, erklärt dazu die Behörde, denn mit dem Verzicht erlösche die Fahrerlaubnis dauerhaft.
Wiedererteilung kann beantragt werden – kostet aber
Eine Wiedererteilung könne nach einem Jahr zwar beantragt werden, hierfür seien dann aber unter anderem ein Sehtest oder ein augenfachärztliches Gutachten und ein Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich.
Und es kostet: Neben den Gebühren von 143,40 Euro komme im Einzelfall – etwa bei zwischenzeitlichen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder bei sehr langer Zeit ohne Fahrerlaubnis – auch die Notwendigkeit einer erneuten Fahrerlaubnisprüfung in Betracht, heißt es in der Pressemeldung.
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