News Bußgeld droht: Fütterungsverbot für Wildtiere in Karlsruher Polizeiverordnung aufgenommen
Da laut Stadt Karlsruhe das Füttern von Wildtieren problematisch sei, wurde nun ein allgemeines Wildtierfütterungsverbot in die Polizeiverordnung aufgenommen. Der Verstoß gegen das Verbot stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und werde mit Bußgeld geahndet.
Fütterungsverbot für Wildtiere in Karlsruhe
In die Polizeiverordnung von Karlsruhe wurde ein allgemeines Wildtierfütterungsverbot aufgenommen. Dieses erstrecke sich auf alle Wildtiere im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, auf öffentliche Anlagen und an öffentlichen Einrichtungen.
Zuwiderhandlungen stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und könne mit einem Bußgeld geahndet werden, teilt die Stadt Karlsruhe in einer Pressemeldung mit.
Konflikte zwischen Menschen und Wildtieren
Der Großteil der auftretenden Konflikte zwischen Menschen und Wildtieren im Stadtgebiet Karlsruhe würden entstehen, weil Menschen die Tiere füttern. Verschärft werde diese Problematik in den vergangenen Jahren durch die Zunahme sogenannter invasiver Tierarten im Stadtgebiet – hierzu gehören insbesondere Nutria, Waschbär und Nilgans.
Die Folge seien zum Beispiel Kot auf Wegen und Wiesen, Lärmbelästigung, Ausbreitung von Krankheiten, Verschmutzung von Gewässern, Park- und Grünanlagen.