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Cannabis-Clubs klagen gegen Auflagen

News Cannabis-Clubs klagen gegen Auflagen

Quelle: Jörn Hüneke/dpa
dpa

Seit ein paar Wochen gibt es grünes Licht für den Cannabis-Anbau im Südwesten. Doch die Vereine haben Auflagen bekommen. Einige davon halten sie für rechtswidrig und haben einen Anwalt eingeschaltet.

Wegen aus ihrer Sicht rechtswidriger Auflagen für den Cannabis-Anbau wollen drei sogenannte Social Clubs aus Baden-Württemberg vor Gericht ziehen. Der Verein CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar aus Mannheim, der Cannabis Club Pforzheim 2023 und der Cannabis Club Südwest aus Achern (Ortenaukreis) kündigten mit Rechtsanwalt Johannes Nelkenstock an, jeweils gegen die Genehmigungsbescheide des Regierungspräsidiums Freiburg zu klagen. Damit wollten sie auch Klarheit für andere Vereine in Deutschland schaffen, allein in Baden-Württemberg gehe es um eine zweistellige Zahl.

Das Regierungspräsidium als Erlaubnisbehörde hatte Mitte November mitgeteilt, dass die ersten Cannabis Social Clubs in Baden-Württemberg die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen, nicht gewinnorientierten Anbau von Cannabis erhalten hätten: jene in Achern und Mannheim. Bei der Behörde lägen mehrere Dutzend Anträge von Anbauvereinigungen vor, die nacheinander bearbeitet würden.

Auflagen nicht erfüllbar

Die Vereine monieren unter anderem, dass das Gehalt von Vorstandsmitgliedern auf die Grenze der geringfügigen Beschäftigung beschränkt werden soll. Das betreffe also genau die Menschen, die die gesamte Verantwortung für den ordnungsgemäßen Anbau, die Einhaltung von Grenzwerten zum Gesundheitsschutz der Mitglieder oder die Zahlung von Steuern trügen.

Ferner solle werktags solle von 9.00 bis 17.00 Uhr eine ständige Rufbereitschaft eingerichtet werden und innerhalb einer halben Stunde ein Vereinsmitglied vor Ort sein, wenn die Behörde den Anbau überprüfen wolle. Schon bei einem einmaligen Verstoß könne die Erlaubnis widerrufen werden, hieß es.

«Diese Auflage ist für uns schlicht nicht zu jedem Zeitpunkt erfüllbar», erklärte Franco Halfar vom CSC Pforzheim 2023. «Alle Verantwortlichen im Verein sind berufstätig und haben Verpflichtungen gegenüber ihren Arbeitgebern.»

Keine Einheitlichkeit in den Bundesländern

Da das Cannabisgesetz neu und stark interpretationsbedürftig sei, gebe es immer wieder unterschiedliche Rechtsauffassungen – auch von Bundesland zu Bundesland, hieß es in der Mitteilung. Das müssten Verwaltungsgerichte klären.

Matthias Caroli vom CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar kritisierte, dass die Vereine in Baden-Württemberg schon viele Anforderungen allein für den Antrag erfüllen müssten, etwa Kostenkalkulationen. «Andere Bundesländer fordern das nicht. Gleichzeitig geben die ersten Vereine in anderen Teilen Deutschlands schon Cannabis ab, ohne dass ihnen ähnliche Auflagen erteilt wurden.»

Nach der teilweisen Freigabe von Cannabis für Erwachsene und den privaten Anbau mit zahlreichen Vorgaben war am 1. Juli eine zweite Stufe in Kraft getreten. Nicht kommerziellen Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern wird es damit ermöglicht, an den Start zu gehen. Volljährige Menschen können Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs brauchen aber eine behördliche Erlaubnis.

 

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