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„City Tax“: Einführung einer Steuer auf Übernachtungen in Karlsruhe geplant

News „City Tax“: Einführung einer Steuer auf Übernachtungen in Karlsruhe geplant

Quelle: Pexels/Andrew Neel

Der Karlsruher Gemeinderat wird am 25. März 2025, über die Einführung einer Steuer auf Übernachtungen (City Tax) in Beherbergungsbetrieben entscheiden. Hierzu haben Stadtverwaltung, DEHOGA Baden-Württemberg und IHK einen Konzeptvorschlag erarbeitet.

Planung: Steuer auf Übernachtungen

Wie aus der Pressemeldung hervorgeht, soll zum 01. Juli 2025, anstelle eines prozentualen Steuersatzes, ein pauschaler Steuersatz angewendet werden:

Von Juli bis Dezember 2025 werden 3,50 Euro, in den Jahren 2026/2027 4,00 Euro und ab dem Jahr 2028 4,50 Euro pro Beherbergungsgast und Übernachtung berechnet.

Steuerpflichtig ab dem 01. Juli 2025 wäre der Beherbergungsgast, der in Karlsruhe in einem Beherbergungsbetrieb (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer, Ferienwohnungen, AirBnB etc.) übernachtet. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Einrichtungen für die Unterbringung von Personen in besonderen Situationen.

 

City Tax – kommunale Steuereinnahme

Da die City Tax wie alle übrigen kommunalen Steuereinnahmen nicht zweckgebunden ist, soll ein Beirat zur Ausarbeitung von zweckorientierten Verwendungsvorschlägen für die zuständigen städtischen Gremien gegründet werden.

Maßgeblicher Schwerpunkt soll die Sicherung bestehender touristischer Maßnahmen sowie Vorschläge für neue Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des touristischen Standorts Karlsruhe sein. Die Zusammensetzung des Beirats – unter anderen DEHOGA, IHK Karlsruhe, KTG, KME und Stadtverwaltung – sowie die notwendige Geschäftsordnung soll im Laufe des Jahres dem Gemeinderat durch die Verwaltung zur Entscheidung vorgelegt werden.

Befürchtungen, dass die Gästezahlen durch die Einführung der City Tax sinken könnten, gäbe es bei den Karlsruher Touristikern nicht. Dafür sei die Destination zu sehr gefragt.

 

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