Corona in Baden-Württemberg
Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen läuft an

Corona in Baden-Württemberg Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen läuft an

Quelle: Christian Charisius

Die Impfquoten in Kliniken und Heimen lassen mancherorts noch zu wünschen übrig. Deshalb hat der Bund mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht reagiert. Ungeimpfte müssen mit Sanktionen rechnen.

Am Dienstag ist die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht im baden-württembergischen Gesundheitswesen angelaufen. Bis zum Ende des Tages müssen alle Beschäftigten von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdiensten, Reha-Einrichtungen, Behindertenwerkstätten und ambulanten Pflegediensten ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen. Diejenigen, die mindestens eine Impfung haben oder ihre Genesung nachweisen können, dürfen unbehelligt weiter arbeiten.

Wer sich auf Basis eines ärztlichen Attests von der Impfung befreien lassen will, muss sehr gute Gründe haben, wie etwa eine gerade erfolgte Transplantation. Die Betroffenen müssen sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, falls das Gesundheitsamt die medizinische Kontraindikation gegen die Immunisierung überprüfen will.

Derjenige, der ab dem 16. März, dem Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes, eingestellt wird, muss vor Beginn seiner Tätigkeit die erforderlichen Nachweise vorlegen oder gar nicht erst zum Dienst antreten. Die Daten sollen die Arbeitgeber vorwiegend über ein digitales Meldeportal an die lokalen Gesundheitsämter übermitteln.

Die Ämter entscheiden in jedem Einzelfall, wie es mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin weitergeht. Es wird zunächst versucht, den Betreffenden von der Maßnahme zu überzeugen. Sie soll vulnerable Gruppen – etwa Bewohner in Pflegeheimen oder Kranke – besser vor Ansteckungen mit dem Virus schützen. Die Neuregelung soll vermeiden, dass Beschäftigte das Virus in die Einrichtungen hineintragen. Das Ressort von Manne Lucha (Grüne) betont: «Obwohl medizinischem Personal und Pflegepersonal bereits zu Beginn der Impfkampagne ein Impfangebot unterbreitet wurde, bestehen erhebliche Impflücken bei dieser Personengruppe.»

Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Gesundheitsamt «innerhalb einer angemessenen Frist» Betroffenen das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeldverfahren ist möglich. Da die Behördenvertreter einen Ermessensspielraum haben, können sie im Fall großer Personalknappheit dem ungeimpften, aber täglich getesteten Mitarbeiter den befristeten Verbleib erlauben.

 

Weitere Nachrichten

Baugenehmigungen steigen – Baden-Württemberg setzt Zeichen

Die Landesregierung sieht im Anstieg der Baugenehmigungen einen Hoffnungsschimmer. Doch wann werden daraus tatsächlich neue Wohnungen?

Trockenheit setzt neuen Weihnachtsbaumkulturen stark zu

Viele frisch gepflanzte Christbäume kämpfen mit der Trockenheit – doch für die nächste Saison erwartet der Verband noch keine Engpässe.

Es wird herbstlich: Was man zur Kürbissaison in Baden-Württemberg wissen sollte

Sonnenbrand statt Herbstkälte: Die Kürbissaison beginnt früh, der heiße Sommer hat Spuren hinterlassen. Was Kürbisbauern jetzt ernten und was Verbraucher erwartet.

Nach Parkhausbrand in Karlsruhe: Abschleppfirma bringt Autos zu Besitzern

Das Parkhaus in der Karlsruher Amalienstraße ist nach dem Feuer gesperrt. Wie Autobesitzer nun an ihren Wagen gelangen.

Bürger beschweren sich: Gestank in beliebter Bodensee-Stadt gibt Rätsel auf

Seit einiger Zeit klagen Menschen in Friedrichshafen über unangenehme Gerüche in der Nacht. Messungen brachten bisher keine Lösung. Jetzt setzt die Stadt auf die Nasen der Bürger.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.