Corona in Baden-Württemberg
Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen läuft an

Corona in Baden-Württemberg Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen läuft an

Quelle: Christian Charisius

Die Impfquoten in Kliniken und Heimen lassen mancherorts noch zu wünschen übrig. Deshalb hat der Bund mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht reagiert. Ungeimpfte müssen mit Sanktionen rechnen.

Am Dienstag ist die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht im baden-württembergischen Gesundheitswesen angelaufen. Bis zum Ende des Tages müssen alle Beschäftigten von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdiensten, Reha-Einrichtungen, Behindertenwerkstätten und ambulanten Pflegediensten ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen. Diejenigen, die mindestens eine Impfung haben oder ihre Genesung nachweisen können, dürfen unbehelligt weiter arbeiten.

Wer sich auf Basis eines ärztlichen Attests von der Impfung befreien lassen will, muss sehr gute Gründe haben, wie etwa eine gerade erfolgte Transplantation. Die Betroffenen müssen sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, falls das Gesundheitsamt die medizinische Kontraindikation gegen die Immunisierung überprüfen will.

Derjenige, der ab dem 16. März, dem Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes, eingestellt wird, muss vor Beginn seiner Tätigkeit die erforderlichen Nachweise vorlegen oder gar nicht erst zum Dienst antreten. Die Daten sollen die Arbeitgeber vorwiegend über ein digitales Meldeportal an die lokalen Gesundheitsämter übermitteln.

Die Ämter entscheiden in jedem Einzelfall, wie es mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin weitergeht. Es wird zunächst versucht, den Betreffenden von der Maßnahme zu überzeugen. Sie soll vulnerable Gruppen – etwa Bewohner in Pflegeheimen oder Kranke – besser vor Ansteckungen mit dem Virus schützen. Die Neuregelung soll vermeiden, dass Beschäftigte das Virus in die Einrichtungen hineintragen. Das Ressort von Manne Lucha (Grüne) betont: «Obwohl medizinischem Personal und Pflegepersonal bereits zu Beginn der Impfkampagne ein Impfangebot unterbreitet wurde, bestehen erhebliche Impflücken bei dieser Personengruppe.»

Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Gesundheitsamt «innerhalb einer angemessenen Frist» Betroffenen das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeldverfahren ist möglich. Da die Behördenvertreter einen Ermessensspielraum haben, können sie im Fall großer Personalknappheit dem ungeimpften, aber täglich getesteten Mitarbeiter den befristeten Verbleib erlauben.

 

Weitere Nachrichten

Ravennaschlucht wird zum Hotspot: 100.000 Weihnachtsmarkt-Tickets im Vorverkauf

Das Viadukt leuchtet, die Glühweinstände locken: Warum die Ravennaschlucht zum Hotspot für Weihnachtsfans wird – und was 100.000 Tickets für Besucher bedeuten.

Cybergrooming: Karlsruher Ermittler warnen vor Massenphänomen im Netz

Sie haben sexuelle Absichten und knüpfen Kontakte über Chats und Gaming-Plattformen: Wie Täter im Netz vorgehen, welche Hürden bei der Strafverfolgung bestehen und welche Maßnahmen Ermittler fordern.

Bilanz 2026: Rund 2,5 Millionen Menschen besuchten den Cannstatter Wasen

In diesem Jahr haben deutlich weniger Menschen den Cannstatter Wasen besucht als im Vorjahr. Rund 2,5 Millionen Besucherinnen und Besucher kamen den Veranstaltern zufolge zur 179. Ausgabe des Volksfestes. Trotzdem sprachen sie von einer positiven Bilanz.

Warum mehr Kinder im Südwesten eine ADHS-Diagnose bekommen

Immer mehr junge Menschen bekommen im Südwesten eine ADHS-Diagnose. Woran das liegt - und warum Experten das gar nicht mal so negativ bewerten.

Diese Bahnstrecken werden vorerst nicht reaktiviert

Elf stillgelegte Bahnstrecken sollen auch künftig vorerst nicht wieder in Betrieb genommen werden. Welche Strecken sind betroffen? Und was sagt das Verkehrsministerium dazu? Ein Überblick.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.