Corona in der Fächerstadt Corona-Krise: Karlsruher können nun auch an Sonntagen einkaufen
In Karlsruhe kann nun an Sonn- und Feiertagen eingekauft werden. Diese Ausnahmebewilligung hat die Stadt erlassen und soll die Versorgung der Bevölkerung im Einzelhandel sowie Apotheken in der Coronazeit sicherstellen und Hamsterkäufen entgegenwirken.
Einkaufen geht nun auch an Sonn- und Feiertagen
Zur Versorgung der Menschen in der Coronavirus-Krise dürfen Supermärkte, Drogerien oder Apotheken in Baden-Württemberg nun auch an Sonntagen öffnen. Das Wirtschaftsministerium hat eine entsprechende Verordnung erlassen, wie es am Donnerstag, den 19. März 2020 mitteilte. Einrichtungen, die nicht aufgrund der Corona-Verordnung des Landes generell geschlossen bleiben müssen, dürfen an Sonn- und Feiertagen von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr öffnen.
Dazu zählen:
- Lebensmittel-Einzelhandel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken und Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken, Sparkassen und Poststellen
- Friseure
- Reinigungen und Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- Großhandel
Stadt Karlsruhe erlässt Ausnahmebewilligung
Wie die Stadt Karlsruhe mitteilt, ist für eine derartige Ausnahmebewilligung ein „dringendes öffentliches Interesse“ erforderlich – und das ist demnach aktuell gegeben. „Diese Voraussetzungen sind erfüllt“, erklärt die Stadt in ihrem Schreiben und erläutert weiter:
„Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 sind inzwischen in allen Bundesländern nachgewiesen. Die Anzahl der Infizierten nimmt aktuell weiter zu und die WHO hat die Ausbreitung des Virus als Pandemie eingestuft. Die durch die Länder zur Eindämmung der Ausbreitung zu ergreifenden Maßnahmen reichen von der Untersagung von Veranstaltungen bis hin zur Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Die Bevölkerung ist dazu angehalten, soziale Kontakte – soweit es möglich ist – zu vermeiden.“
Verunsicherung & Hamsterkäufen entgegenwirken
Diese Ausnahmesituation führt allerdings zu Verunsicherung in der Bevölkerung – und diese wiederum zu einer vermehrten Bevorratung von diversen Artikeln des täglichen Bedarfs wie Trockenlebensmitteln, Hygieneartikeln, Desinfektionsmitteln und dergleichen. Die dadurch entstehenden Lücken im Einzelhandel und in Apotheken können zu weiterer Verunsicherung der Bevölkerung über die aktuelle Versorgungslage führen.
Um dies zu verhindern und die Versorgung der Bevölkerung im Einzelhandel und in Apotheken mit Waren, die aktuell besonders nachgefragt sind, sicherzustellen, ist die Zulassung der Produktion und Kommissionierung dieser Waren, die Be- und Entladetätigkeiten von Transportfahrzeugen mit diesen Waren sowie die weiteren damit zusammenhängenden Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen im öffentlichen Interesse dringend nötig, erklärt die Stadt Karlsruhe ihren Beschluss.
Auch wird die flexible Erbringung medizinischer Behandlung und Versorgung unter anderem auch in niedergelassenen Arztpraxen an Sonn- und Feiertagen ermöglicht, meldet die Stadt Karlsruhe.
Tägliche Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden erhöht
Darüber hinaus informiert die Stadt Karlsruhe, dass im weiteren Verlauf der Ausbreitung der Infektion mit einem stark erhöhten Krankenstand bei den Beschäftigten zu rechnen sei. Durch Quarantänemaßnahmen, Grenzschließungen und etwaige Verpflichtungen zur Kinderbetreuung aufgrund der Schließung von Schulen und Kindergärten können zusätzliche Fehlzeiten von Personal entstehen. Um möglichen kritischen Personalengpässen in systemrelevanten Branchen vorzubeugen, wird daher die Begrenzung der täglichen Höchstarbeitszeit für diese Beschäftigten für einen befristeten Zeitraum auf zwölf Stunden erhöht.
Ausnahmebewilligung vorerst bis 30. Juni 2020
Da die derzeitige Entwicklung der Ausbreitung des Virus und der Erkrankungen nicht vollständig abschätzbar ist, wurde unter Berücksichtigung des im Grundgesetz verankerten Sonn- und Feiertagsschutzes diese Bewilligung befristet bis zum 30. Juni 2020 erlassen.