Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 100 Corona-Lockerungen in der Stadt Karlsruhe ab Samstag
Die Stadt Karlsruhe verzeichnet am Freitag, 26. März, eine Sieben-Tage-Inzidenz von 86,8 und unterschreitet damit am fünften Tag in Folge den Inzidenzwert von 100. Damit wird die sogenannte „Notbremse“, wieder zurückgenommen und Lockerungen treten in Kraft.
Corona-Lockerungen in der Stadt Karlsruhe ab Samstag
Die Stadt Karlsruhe verzeichnet am Freitag (26. März) eine Sieben-Tage-Inzidenz von 86,8 und unterschreitet damit am fünften Tag in Folge den Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit wird die sogenannte „Notbremse“, die seit Dienstag in Kraft war, aufgrund der rückläufigen Inzidenzwerte wieder zurückgenommen.
Diesen Sachverhalt hat das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe, wie in der Coronaverordnung des Landes vorgesehen, festgestellt und per Allgemeinverfügung bekannt geben, zuvor hatte das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg am Freitagnachmittag die Inzidenzwerte der Stadt- und Landkreise für den Tag veröffentlicht.
Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 100
Am Samstag, 27. März, gelten damit für die Stadt Karlsruhe wieder die Regelungen für Kommunen mit einem Inzidenz-Wert unter 100. Damit werden einige Verschärfungen wieder aufgehoben, beispielsweise dürfen sich wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen und der Einzelhandel darf wieder „Click and Meet“ anbieten.
Darüber hinaus können Museen, Galerien sowie zoologische und botanische Gärten sowie Außen- und Innensportanlagen wieder öffnen.
Lockerungen: Nur für den Stadtkreis Karlsruhe
Sämtliche Lockerungen gelten ausschließlich für den Stadtkreis Karlsruhe. Eine Rücknahme der „Notbremse“ auch im Landkreis Karlsruhe lässt die Coronaverordnung des Landes in Anbetracht der Inzidenzwerte im Kreisgebiet nicht zu, diese liegen seit Tagen konstant über der 100er-Grenze, momentan (26. März) bei 112,6.
Die umfänglichen Regelungen werden im Laufe des Freitagabends online gestellt und können dann auf den Corona-Seiten der Landratsamts-Homepage www.landkreis-karlsruhe.de unter „Aktuelle Corona-Verordnung“ nachgelesen und die Allgemeinverfügung unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abgerufen werden.
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