News aus Baden-Württemberg
Corona-Regeln für Schulen und Kitas: Testen statt Quarantäne

News aus Baden-Württemberg Corona-Regeln für Schulen und Kitas: Testen statt Quarantäne

Quelle: Kay Nietfeld

Während sich das Land auf der einen Seite auf Verschärfungen für Ungeimpfte vorbereitet, werden die Quarantäne-Regeln in Schulen und Kitas gelockert. Zwei Drittel aller Menschen über zwölf Jahre seien schon vollständig geimpft.

Wenn Mitte September in Baden-Württemberg die Schule wieder losgeht, gelten neue Corona-Regeln. Statt Quarantäne müssen sich alle Schüler einer Klasse fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest täglich testen, sollte ein Mitschüler infiziert sein. Ausnahmen gelten nach Angaben des Kultusministeriums vom Freitag etwa für Grundschüler und Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Hier müssen sich Kontaktpersonen nur einmal vor Wiederbetreten der Einrichtung testen lassen. Auch dürften bei einem Corona-Fall für fünf Schultage alle Schüler der betroffenen Klasse oder Gruppe nur in diesem Verbund unterrichtet werden.

In den neuen Verordnungen für Schulen und Kitas, die von diesem Samstag an gelten, sind Inzidenzen als Maßstab für Maßnahmen entfernt. «Somit gibt es nun keine Regel mehr, die Wechsel- oder Fernunterricht ab dem Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes vorschreibt.» Auch in Kitas gilt: Die Quarantäne von Kindern kann bei einem positiven Fall in der Betreuungsgruppe entfallen, wenn diese einmalig negativ getestet werden. Unabhängig von der Inzidenz ist Sportunterricht möglich, solange kein Corona-Fall vorliegt.

Die Maskenpflicht bleibt aber bestehen und entfällt auch dann nicht, wenn einer der früheren Schwellenwerte unterschritten wird. Ausnahmen gelten zum Beispiel für den Sportunterricht, beim Singen, Essen und Trinken. «Die Testpflicht an Schulen und Schulkindergärten wird das Kultusministerium als Sicherheitszaun fortführen», hieß es weiter. Hiervon ausgenommen seien Menschen, die geimpft oder genesen sind. Räume sollen spätestens alle 20 Minuten gelüftet werden.

Das Sozialministerium erklärte am Abend, die Quote der vollständig Geimpften innerhalb der impfbaren Bevölkerung, also ohne Kinder unter 12 Jahren, liege mittlerweile bei 66,5 Prozent. «Dies ermöglicht die Erleichterungen, die jetzt vorgenommen werden», teilte ein Sprecher mit. In der aktualisierten Corona-Verordnung «Absonderung» gibt es auch neue Regeln für Pflegeheime und Krankenhäuser. Hier heißt es in der Mitteilung des Ministeriums: «Tritt in den genannten Einrichtungen ein positiver Fall auf, ordnet das Gesundheitsamt nur noch im Einzelfall an, dass auch geimpfte und genesene Personen in Quarantäne müssen.»

 

Weitere Nachrichten

Mehr als 2.000 Demos zum Nahost-Konflikt in Baden-Württemberg

Mehr als 164.000 Menschen auf den Straßen, Tausende Polizeistunden und ein Angriff mit einer Axt: Wie der Nahost-Konflikt sich auf Baden-Württemberg auswirkt.

Laut Verband: Deutscher Weinanbau steckt "in historischer Krise"

Das Geschäft der Winzerinnen und Winzer hängt stark von günstigem Wetter ab – aber auch von der Marktlage. Die wirtschaftlichen Bedingungen seien «dramatisch», heißt es in einem neuen Bericht.

Prostitution in Baden-Württemberg: Sexarbeit im Schatten nicht zu fassen

Seit ein paar Jahren ist die Prostitution in Baden-Württemberg stark im Wandel – weg von kontrollierten Bordellen, hin zu anonymen Wohnungen und Online-Plattformen.

Senkungen zum Jahreswechsel: Strom und Gas werden für 1,1 Millionen Haushalte günstiger

Viele Haushalte im Südwesten können sich freuen: Strom und Gas werden für sie laut einer Analyse günstiger. Wie viel Sparpotenzial steckt drin – und warum lohnt sich trotzdem ein Tarifvergleich?

Geschenke für Trucker: Weihnachten auf dem Rastplatz

Süßes, Gesundes und warme Worte: Wie gestrandete Trucker trotz Fahrverbot und Heimweh ein Stück Weihnachten auf dem Parkplatz erleben.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 
















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.