News aus Baden-Württemberg
Druck aufs Land wegen Hilfsfristen für Rettungsdienste

News aus Baden-Württemberg Druck aufs Land wegen Hilfsfristen für Rettungsdienste

Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild
dpa

Die obersten Verwaltungsrichter in Baden-Württemberg haben den Rettungsdienstplan des Landes zwar teilweise einkassiert. Das Land lässt sich aber Zeit mit neuen Regeln. Zu viel Zeit, meinen Richter.

Das Land muss neu regeln, in welcher Zeit Rettungskräfte im Südwesten bei einem Notfall am Einsatzort sein sollen. Es darf eine neue Regelung dazu nicht auf die lange Bank schieben. Mehrere Notärzte und Kommunalpolitiker setzten sich mit einem entsprechenden Eilantrag beim Stuttgarter Verwaltungsgericht durch und erhöhen nun den Druck aufs Land. Sie verlangen, dass die Landesregierung entsprechende Vorgaben des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) für Hilfsfristen im Rettungsdienstplan des Landes neu aufstellt. Die bisherigen Vorgaben hatte der VGH im Mai für unwirksam erklärt.

Der VGH hatte im vergangenen Mai moniert, dass Hilfsfristen im Rettungsplan 2022 ohne Beachtung der bisherigen Regelung und ohne Einbeziehung des Landtags verändert worden seien. Als neue Spanne zwischen dem Ende der Annahme eines Notrufs und dem Eintreffen des Rettungsdienstes am Notfallort waren zuletzt zwölf Minuten vorgesehen. Diese Vorgabe erklärte der VGH für unwirksam. Bisher sollte die Hilfsfrist in 95 Prozent der Notfälle möglichst 10, höchstens aber 15 Minuten betragen.

Das Land Baden-Württemberg dürfe die mit dem Urteil für unwirksam erklärte Norm nicht faktisch weiter anwenden, entschied nun die Stuttgarter Kammer nach Angaben von Dienstag. «Die Antragsteller haben einen Anspruch auf eine Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg», heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Land kann innerhalb von 14 Tagen Beschwerde beim VGH gegen die Entscheidung einlegen.

Die strikte Umsetzung verbindlicher Gerichtsentscheidungen sei unverbrüchlicher Bestandteil rechtsstaatlicher Verwaltungskultur, entschied das Stuttgarter Gericht. «Werden Gerichtsentscheidungen nicht umgesetzt, muss die Justiz zur Wahrung ihrer Autorität in der Lage sein, die effektive Durchsetzung ihrer Urteile gegenüber der öffentlichen Hand sicherzustellen.» Indem das Innenministerium die Regierungspräsidien sinngemäß angewiesen habe, die Hilfsfrist einstweilen nicht neu zu berechnen, laufe das Ministerium der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes inhaltlich zuwider.

Bei dem Streit geht es um die Zeit, in der Rettungskräfte bei einem Notfall am Einsatzort sein sollen. Im Rettungsdienstgesetz des Landes heißt es, die Hilfsfrist soll «aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen». Im Rettungsdienstplan 2022 hingegen schrieb das Ministerium: «Als Zielerreichung ist vom Einsatzannahmeende bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen eine Zeit von 12 Minuten in 95 Prozent der Notfalleinsätze anzusetzen.»

Die Kläger wollen möglichst kurze Fristen. Sie argumentieren, als potenzielle Notfallpatienten in ihren Grundrechten – vor allem ihrem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – betroffen zu sein. Das Innenministerium arbeitet nach eigenen Angaben an einem Gesetzentwurf.

 

Weitere Nachrichten

Solar-Ausbau in Baden-Württemberg geht leicht zurück

Weniger neue Solaranlagen auf Dächern, mehr auf Freiflächen: Warum der Solar-Ausbau im Südwesten 2025 ins Stocken gerät und welche Pläne für die Förderung auf Kritik stoßen.

Glättegefahr, Orkanböen und Schneeverwehungen im Südwesten

Nicht so krass wie im Norden Deutschlands, aber Sturmtief «Elli» ist auch in Baden-Württemberg zu spüren. Der Wetterdienst spricht von einem «abnormalen» Temperaturverlauf. Das hat Folgen.

Bundesbank-Zahlen: So viele Millionen D-Mark wurden 2025 umgetauscht

Vor über 20 Jahren wurde das Euro-Bargeld eingeführt. Doch noch immer tauschen die Menschen Jahr für Jahr D-Mark in Millionenhöhe um. Auch in Baden-Württemberg. Wie viel im Jahr 2025?

Tierschützer informieren: Mehr als 700 Welpen Opfer von illegalem Handel

Immer wieder entdecken Polizisten in Fahrzeugen zu junge Hunde und Katzen in Kartons, ohne ausreichend Nahrung und die nötigen Impfungen. Drei Bundesländer sind laut Tierschützern besonders betroffen.

Nach Messerattacke am Karlsruher Hauptbahnhof: 28-Jähriger nach Deutschland ausgeliefert

Nach einer Messerattacke am Karlsruher Hauptbahnhof wurde ein 28-Jähriger aus Großbritannien nach Deutschland ausgeliefert. Der Hintergrund des Streits ist noch unklar.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 
















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.