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Energiekosten: Unternehmen können Anträge für Härtefallhilfen stellen

News aus Baden-Württemberg Energiekosten: Unternehmen können Anträge für Härtefallhilfen stellen

Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa/Symbolbild
dpa

Kleine Unternehmen aus Baden-Württemberg, die besonders von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind, können seit Mittwoch, 15. März 2023, die vom Bund finanzierten Härtefallhilfen beantragen.

Voraussichtlich ab Ende März könnten die Daten auch bei der L-Bank direkt in einem Portal eingegeben werden, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Zur Antragstellung gehöre die Bestätigung eines Steuerberaters, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorlägen.

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut kritisierte laut Mitteilung, dass die Zusammenarbeit mit dem Bund zuletzt nicht reibungslos funktioniert habe. Immer wieder habe Unklarheit in Bezug auf die Ausgestaltung des Programms geherrscht. «Das hat – zurecht – zu Verärgerung bei den betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern gesorgt», sagte die CDU-Politikerin.

Ende Januar hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags 375 Millionen Euro für die Härtefallunterstützung kleiner und mittlerer Firmen freigegeben – diese umfasste aber keine Hilfen für Nutzer von Heizöl und Pellets. Nach scharfer Kritik etwa von Wirtschaftsverbänden beschloss der Ausschuss, dass betroffene Firmen in Härtefällen doch Geld vom Bund bekommen sollen. Die Mittel für die Härtefallregelung werden um 25 Millionen Euro angehoben.

Firmen mit bis zu 500 Beschäftigten, die 2022 wegen der stark gestiegenen Energiepreise ein Minus vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen erwirtschafteten, können einen Antrag stellen. Sie müssen unter anderem mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten nachweisen können.

 

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