Corona in Baden-Württemberg
Entscheidungen über Corona-Management erst nach dem 02. April

Corona in Baden-Württemberg Entscheidungen über Corona-Management erst nach dem 02. April

Quelle: Bernd Weißbrod

Bisher sieht es so aus, als ob am kommenden Sonntag auch im Südwesten die Masken und die Zugangsbeschränkungen fallen. Doch das Land macht im Bund Druck, um eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen zu erreichen. Aber da müsste die Ampel-FDP auch mitmachen.

Die Landesregierung aus Grünen und CDU in Baden-Württemberg will Anfang der Woche über das Corona-Management nach dem 2. April entscheiden. Ein Regierungssprecher sagte der Nachrichtenagentur dpa, man berate an diesem Montag, wie es nach kommenden Samstag weitergehen solle.

Hintergrund dafür ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, welche die Ampel-Koalition im Bund unter offenem Protest der Länder vor kurzem in Kraft gesetzt hatte. Bis zum 2. April können alle Länder noch eine Übergangsfrist nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Danach fallen voraussichtlich so gut wie alle Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen weg.

Die grün-schwarze Landesregierung will vor einer Entscheidung auch die Sondersitzung der Gesundheitsminister von Bund und Ländern an diesem Montag abwarten. Landesminister Manne Lucha (Grüne) hatte gemeinsam mit Amtskollegen aus vier weiteren Ländern eine Verlängerung der noch bis zum 2. April möglichen strengeren Corona-Maßnahmen um vier Wochen verlangt. Neben Baden-Württemberg forderten auch Bayern, NRW, das Saarland und Hessen den Bund auf, die noch offenen Fragen zur Umsetzung der Hotspot-Regelung zeitnah zu klären. Es müsse eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise sichergestellt werden.

Die Landesregierung hadert insbesondere mit der Hotspot-Regelung aus dem Bundesgesetz. Die sei rechtlich nicht umsetzbar, hieß es mehrfach. Nun hat eine rechtliche Prüfung des Sozialministeriums ergeben, dass auch eine regionale Hotspot-Regelung nicht infrage komme. Die Voraussetzungen, die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes formuliert werden, würden im Südwesten nicht erfüllt, erfuhr die dpa aus Koalitionskreisen. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern, wo diese Regelung nach dem 2. April greifen soll, sei die Klinikdichte im Südwesten viel höher. Das heißt, für den Fall einer Überlastung der Krankenhäuser in einem Stadt- oder Landkreis könnten Patienten relativ problemlos in Nachbarkreise verlegt werden.

 

Weitere Nachrichten

Konjunktur-Stimmung im Handwerk: Viele warten auf bessere Zeiten

Viele Handwerksbetriebe hoffen auf ein Licht am Ende des Tunnels. Wer besonders optimistisch bleibt – und wo das Stimmungsbarometer überraschend steigt.

Kriminelle Ausländer: Migrationsstaatssekretär fordert Druck auf Heimatstaaten

Das Land will mehr Kriminelle nach Syrien abschieben - bislang ist aber nur einmal ein Straftäter ins Flugzeug gesetzt worden. Das liegt nicht zuletzt auch am Bund, meint der Migrationsstaatssekretär.

Feuerpause im Streit um den Wolf? Richter bitten um Aufschub

Es ist ein Hin und Her im Streit um den Abschuss eines Wolfs im Nordschwarzwald. Bis Mitte Februar dürfte die Entscheidung über den «Hornisgrinde-Wolf» nun ruhen. Warum das?

Neue Designer-Droge im Raum Karlsruhe entdeckt: Was man dazu wissen muss

Cychlorphin gilt als hochpotente synthetische Droge: Schon kleine Mengen können zu schweren Vergiftungen führen. Was Fachleute zu Risiken und Schutzmaßnahmen sagen.

21-Jähriger fährt in Karlsruhe gegen Oberleitungsmast und stirbt

Mitten in der Nacht rücken die Einsatzkräfte in Karlsruhe aus. Ein Autofahrer hat einen Unfall - kurz darauf gibt es schlimme Neuigkeiten.







 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.