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Fastnacht: Land baut Bürokratie für Narren ab

Nachrichten Fastnacht: Land baut Bürokratie für Narren ab

Quelle: Felix Kästle/dpa/Archivbild
dpa

Bei der Bürokratie vergeht sogar den Narren das Lachen. Schon lange fordern sie eine Vereinfachung der Auflagen für Veranstaltungen. Nun können sie offenbar einen ersten Erfolg feiern.

Das Land baut nach einem Zeitungsbericht die Bürokratie für kleine Fasnetsveranstaltungen ab. Für kleinere, immer gleichbleibende Veranstaltungen sollen künftig mehrjährige Anträge gestellt werden können, berichtete die «Schwäbische Zeitung» aus Ravensburg (Samstag online/Montag Print) unter Berufung auf ein Schreiben von Staatssekretärin Elke Zimmer (Grüne) aus dem Stuttgarter Verkehrsministerium. «So kann der Aufwand bei der Beantragung von Fastnachtsveranstaltungen auf öffentlichen Straßen verringert werden.» Ein Wegweiser solle noch im Januar veröffentlicht werden, sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung. Entscheiden müssten die Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Kommunen.

Was unter einer «kleinen, immer gleichbleibenden» Veranstaltung zu verstehen ist, definiert das Land dem Bericht zufolge nicht. «Hier gibt es keine starre Grenze», erklärte der Sprecher demnach.

Vertreter der großen Narrenverbände in Baden-Württemberg hatten weniger Auflagen und behördliche Vorgaben für Veranstaltungen gefordert. Die Durchführung der Fastnet werde in großen und kleinen Städten immer aufwendiger, monierte der Präsident der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte (VSAN), Roland Wehrle. Die Bürokratie werde bald nicht mehr stemmbar für die Ehrenamtlichen.

Wehrle sprach nun von einem ersten Erfolg. «Aber am Ziel sind wir noch nicht», sagte er der Zeitung. Die Fastnacht erfahre zwar massiven Zulauf seit der Pandemie, derweil seien immer weniger junge Menschen bereit, in den Zünften Verantwortung zu übernehmen. In Gesprächen dazu habe er weitere Themen eingespeist. Dabei geht es dem Bericht zufolge etwa um eine mögliche Übernahme der Gema-Gebühren für Musik durch das Land und Vorgaben dazu, wer Straßen absperren darf.

 

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