Corona in Baden-Württemberg
Fünft- und Sechsklässler können am 15. März wieder in Schule

Corona in Baden-Württemberg Fünft- und Sechsklässler können am 15. März wieder in Schule

Quelle: Uli Deck

Eigentlich wollte Kultusministerin Eisenmann schon am Montag wieder mehr Kinder in die Schulen zurückholen. Jetzt dauert es doch noch eine Woche länger und bleibt auf die Klassen 1 bis 6 begrenzt. Schließlich muss man das massenhafte Testen noch regeln.

Baden-Württemberg geht am 15. März den nächsten Öffnungsschritt bei den Schulen im Land. Das hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Donnerstag im SWR bestätigt. «Übernächste Woche werden wir weitere Öffnungsschritte bei den Grundschulen machen. Aber auch bei den Fünft- und Sechstklässlern sind weitere Öffnungsschritte eingeleitet. Das wird so ein eingeschränkter Regelbetrieb sein», sagte der Grünen-Politiker dem Sender.

Wie die dpa zuvor unter Berufung auf Regierungskreise berichtet hatte, sollen in den weiterführenden Schulen bis zu den Osterferien zunächst die Klassen 5 und 6 wieder Präsenzunterricht bekommen. Es sollen alle Schülerinnen und Schüler ins Schulgebäude kommen und dort auf mehrere Räume verteilt werden.

Nachdem schon die Grundschulen vor knapp zwei Wochen mit Wechselunterricht gestartet waren, sollen diese nun am 15. März in den «eingeschränkten Regelbetrieb» übergehen, das heißt die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt.

In Baden-Württemberg sind außerdem die Abschlussklassen teilweise wieder im Präsenzunterricht. Wann es für die Mittelstufe wieder losgeht, soll erst später entschieden werden.

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) wollte eigentlich schon am kommenden Montag den nächsten Öffnungsschritt gehen. Doch Kretschmann hatte sich skeptisch gezeigt, ob es so schnell gelingen kann, die Wiedereröffnung der Schulen mit genügend Schnelltests bei Schülerinnen und Schülern abzusichern.

Die Bund-Länder-Runde am Mittwoch hatte den Ländern bei der Frage weiterer Schulöffnungen wieder freie Hand gegeben. In dem Beschluss heißt es lediglich: «Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung stellen die Länder im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen.»

 

Mehr zum Thema

Zehntausende Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen offen

Existenzbedrohte Unternehmen und Selbstständige profitierten im Frühjahr 2020 von den Corona-Soforthilfen. Bis Ende Juni sollten jene Hilfen zurückzahlen, die doch nicht so viel brauchten. Doch das läuft schleppend.

Kommunen gegen Amnestie für Corona-Sünder

In Baden-Württemberg wurden in den vergangenen Jahren wegen Corona-Verstößen Bußgelder in Millionenhöhe verhängt.

Ermittlungen wegen Corona-Toter in Rastatter Pflegeheim weiter offen

Während der Corona-Pandemie sorgte ein Rastatter Pflegeheim wegen vieler Toter für Schlagzeilen. Das wurde sogar zum Politikum. Seit Monaten ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft. Wird es zur Anklage kommen?

Karlsruher BGH zu Corona-Lockdown: Keine Entschädigung für Friseurin

Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle eines Friseurgeschäfts während des sechswöchigen ersten Lockdowns infolge der Pandemie.

Prozesse beginnen: Zahlreiche Klagen gegen Corona-Impfstoffhersteller

Millionen Impfdosen sind in Baden-Württemberg gegen das Coronavirus verabreicht worden. In sehr selten Fällen erkranken Menschen nach einer Impfung schwer und dauerhaft. Nun landen vor den Gerichten die ersten Klagen gegen die Hersteller.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.