US-Firma muss Änderungen an Geschäftsmodell vornehmen Gericht durchkreuzt Ubers Geschäftsmodell in Deutschland
Neue Schlappe für Uber in Deutschland: Ein Gericht hat dem Taxi-Konkurrenten untersagt, seine Fahrdienste nach dem bisherigen Verfahren zu vermitteln.
Damit könnte Uber seinen zentralen Service in Deutschland einstellen müssen, wenn die US-Firma nicht schnell Änderungen an ihrem Geschäftsmodell vornimmt. Uber bietet seine Dienste in mehreren Gebieten Deutschlands und seit Mitte November auch in Stuttgart, Pforzheim sowie den Landkreisen Calw, Ludwigsburg, Tübingen, Esslingen, Böblingen und im Rems-Murr- sowie Enzkreis an.
Das Landgericht Frankfurt sieht in dem aktuellen Geschäftsmodell von Uber mehrere Wettbewerbsverstöße und gab deshalb am Donnerstag einer Unterlassungsklage der Vereinigung Taxi Deutschland statt. Uber arbeitet in Deutschland – anders als in anderen Ländern – mit Mietwagen-Unternehmen zusammen, von denen die Aufträge ausgeführt werden. Das Unternehmen sieht sich selbst nur als Betreiber einer Vermittlungsplattform. Das Landgericht entschied aber, dass Uber auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige.
Eine Umstellungsfrist sei nicht vorgesehen, betonte eine Justizsprecherin. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen. Mit dem absehbaren Ausgang des Verfahrens hatte Uber allerdings auch Zeit, Änderungen am Geschäftsmodell vorzubereiten, um einen Stopp des Dienstes zu verhindern. So könnte Uber eine Mietwagenkonzession beantragen – oder auch die Abläufe ändern, die sie aus Sicht des Gerichts notwendig machen. Das US-Unternehmen kann beim Oberlandesgericht Frankfurt in Berufung gehen.