Polizei Karlsruhe
„Haus des Jugendrechts“ in Karlsruhe startet im Frühjahr

Polizei Karlsruhe „Haus des Jugendrechts“ in Karlsruhe startet im Frühjahr

Quelle: Silas Stein/dpa

Im Frühjahr dieses Jahres werden das Polizeipräsidium, die Stadt Karlsruhe und die Staatsanwaltschaft in der Karlsruher Blücherstraße 20, ein „Haus des Jugendrechts“ eröffnen, das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Beteiligten hervor.

„Haus des Jugendrechts“ wird in Karlsruhe eröffnet

Im Frühjahr 2021 wird in Karlsruhe ein „Haus des Jugendrechts“ eröffnet, das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Karlsruhe, der Stadt Karlsruhe, der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, des Landgerichts Karlsruhe sowie der Amtsgerichte Karlsruhe, Durlach und Ettlingen hervor.

Im Haus des Jugendrechts werden Jugendsachbearbeiter des Polizeipräsidiums Karlsruhe unter staatsanwaltschaftlicher Leitung sowie der sozialpädagogische Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren der Stadt Karlsruhe untergebracht sein und zusammenarbeiten.

 

Die Inbetriebnahme ist für Frühjahr 2021 geplant

Die Projektarbeiten der Kooperationspartner für ein Haus des Jugendrechts in Karlsruhe wurden auf Initiative des Polizeipräsidiums Karlsruhe unter der Leitung von Polizeipräsidentin Caren Denner im Jahr 2019 aufgenommen. Nachdem das Land Baden-Württemberg im August 2020 den Mietvertrag für die zukünftigen Räumlichkeiten in der Blücherstraße 20 unterschrieben hatte, begannen im September die notwendigen Umbauarbeiten. Mit einer Inbetriebnahme ist im Frühjahr 2021 zu rechnen, geht aus der Meldung hervor.

Wegen der sehr guten Erfahrungen aus dem Betrieb der bereits bestehenden Häuser des Jugendrechts in Baden-Württemberg und in anderen Bundesländern sollen nun durch die Schaffung des Hauses des Jugendrechts auch in Karlsruhe ein noch besser aufeinander abgestimmtes Jugendstrafverfahren und eine verbesserte Präventionsarbeit ermöglicht werden. Ein zentrales Anliegen ist hierbei die Optimierung der Verfahrensabläufe, um effektiver und schneller aber auch individueller auf jugendliche Straftäter einwirken zu können, damit sie im Idealfall künftig keine weiteren Straftaten mehr begehen.

 

Pädagogische Angebote und präventive Arbeit

Neben der Strafverfolgung werden pädagogische Angebote und präventive Arbeit im Haus des Jugendrechts zusammengeführt, was dem im Jugendstrafverfahren vorrangig verankerten Erziehungsgedanken entspricht. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit soll in der fallbezogenen Prävention und der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Diensten, vor allem mit Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen liegen.

Bisher gibt es in Baden-Württemberg sechs solcher Häuser an den Standorten Stuttgart, Pforzheim, Mannheim, Heilbronn, Offenburg und Ulm.

 

Weitere Aufgaben im „Haus des Jugendrechts“

Die Jugendsachbearbeitenden der Polizei im Haus des Jugendrechts Karlsruhe werden im Stadt- und südlichen Landkreis Karlsruhe zuständig für bestimmte Straftaten sein, die von Jugendlichen unter 18 Jahren verübt werden.

Darüber hinaus wird im Haus des Jugendrechts in Karlsruhe auch die Bearbeitung von Delikten zentralisiert, die Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren begangen haben, wenn diese als sogenannte Intensivtäter eingestuft sind und im Stadtgebiet wohnen. Das Haus des Jugendrechts wird zudem Ansprechpartner bei der Bearbeitung und Koordinierung von Vermisstenfällen Minderjähriger im Stadt- und südlichen Landkreis sein.

Zum Start der Einrichtung werden 18 Polizeibeamte aus Schutz- und Kriminalpolizei, acht Sozialarbeitende der Jugendhilfe und eine Jugenddezernentin der Staatsanwaltschaft ihren Dienst in den neuen Räumlichkeiten aufnehmen, wird weiter erklärt.

 

Offizielle Einweihung nach Corona-Lockdown

Basis für die übergreifende Zusammenarbeit in der Einrichtung ist eine Kooperationsvereinbarung aller Projektpartner. Die offizielle Einweihung wird allerdings erst nach Ende der strengen Corona-Beschränkungen stattfinden können.

Polizeipräsidentin Caren Denner: „Ich freue mich sehr, dass ich in Karlsruhe alle tangierten Stellen für ein solches fachlich allseits anerkanntes und lohnenswertes Vorhaben gewinnen konnte und dass uns die Realisierung binnen so kurzer Zeit gelungen ist – zum Wohle der Jugend, aber auch der Allgemeinheit, denn letztlich profitieren wir alle davon, wenn Straftaten von Minderjährigen episodenhaft bleiben.“

„Unsere Erfahrungen aus der Jugendhilfe belegen, dass unmittelbar einsetzende erzieherische Maßnahmen als Reaktion auf strafrechtliches Fehlverhalten von jungen Menschen von großer Bedeutung sind. Auch aus meiner eigenen Erfahrung als Arzt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie kann ich das bestätigen. Die entscheidende Grundlage für die Umsetzung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht ist eine gelungene Kooperation aller Verfahrensbeteiligten, dieser Prozess wird durch die Einrichtung des Hauses des Jugendrechts Karlsruhe nachhaltig gefördert“, so Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup.

 

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