Dämme sind bei Hochwasser freizuhalten
Hochwasser in Karlsruhe: Wasserstände am Rhein steigen

Dämme sind bei Hochwasser freizuhalten Hochwasser in Karlsruhe: Wasserstände am Rhein steigen

Quelle: Thomas Riedel

Hochwasser in Karlsruhe: Aufgrund der aktuell starken Niederschläge wird es bei den Flüssen auch im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu hohen Wasserständen kommen, die zu Hochwasser und Überflutungen vor allem entlang des Rheins führen.

Hochwasser und Überflutungen am Rhein

Wie das Regierungspräsidium Karlsruhe mitteilt, wird es wegen der starken Niederschläge bei den Flüssen in Karlsruhe zu hohen Wasserständen kommen, die zu Hochwasser und Überflutungen vor allem entlang des Rheins führen.

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe als Verantwortlicher für die technischen Hochwasserschutzanlagen an Gewässern erster Ordnung und an den Rheinhochwasserdämmen wird auch bei diesem Hochwassereinsatz in bewährter Weise mit den Kommunen, den Feuerwehren und den lokalen Dammwachen zusammenarbeiten, geht aus der Pressemeldung hervor.

 

Lage wird aktuell konsequent beobachtet

Die Lage am Rhein und seinen Nebenflüssen wird konsequent beobachtet und die notwendigen Maßnahmen bei Bedarf eingeleitet, informiert das Regierungspräsidium.

Am Rheinpegel Maxau bei Karlsruhe zeichnet sich nach aktuellen Vorhersagen beziehungsweise Prognosen ein Abfluss in einer Größenordnung eines HQ10 (Wasserspiegel in Höhe von 8,61 Meter) bis HQ20 (Wasserspiegel in Höhe von 8,84 Meter) ab, so dass aller Voraussicht nach, keiner der Rückhalteräume am Rhein im Regierungsbezirk Karlsruhe in Betrieb genommen werden muss.

Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass bei der derzeitigen Wetterlage die Unsicherheiten der Wettervorhersagen relativ groß sind und sich dies wiederum auf die Hochwasservorhersagen auswirkt.

 

Lokaler Starkregen & hohe Wasserstände

An den Rheinzuflüssen im Regierungsbezirk Karlsruhe sind aufgrund der lokalen Starkregenereignissen aktuell die Hochwasserrückhaltebecken Hägenich am Sasbach-Laufbach-Röderbach-Flutkanal und der Kriegbachpolder in Betrieb gegangen.

Auch in den nächsten Tagen kann es aufgrund lokaler Niederschläge immer wieder zu hohen Wasserständen in den Bächen und Flüssen und damit zu einem entsprechenden Einsatz der Hochwasserrückhalteräume kommen. Die Gesamtlage an den Rheinzuflüssen stell sich gut dar, wobei es dennoch in einzelnen Abschnitten auch zu lokalen Spitzen kommen kann.

 

Ein Reh liegt erschöpft am Hochwasser-Damm.| Quelle: Thomas Riedel

 

„Hochwassertouristen“ gefährden Wildtiere

Mit Sorge wird jedoch beobachtet, dass vielerorts das Erlebnis eines Hochwassers viele Menschen zu einem unbesonnenen Verhalten verleitet, so das Regierungspräsidium weiter. Gerade bei hoch anstehendem Wasser waren in der Vergangenheit zahlreiche Bürger auf den Hochwasserschutzdämmen unterwegs. Dabei haben sie sich selbst, aber auch die dort lebenden Wildtiere in Gefahr gebracht. Außerdem wird dadurch die gerade während des Hochwassers wichtige Arbeit der Dammwache behindert.

Um unnötige Gefahren für Mensch und Tier zu vermeiden ist es dringend erforderlich, sich an bestimmte Regeln zu halten:

  • So ist das Betreten der Dämme bei Hochwasser generell verboten.
  • Es ist lebensgefährlich, die Strömungsgefahr zu unterschätzen. Die Strömungsgeschwindigkeit im Rhein kann bei einem Hochwasser auch in Ufernähe so groß sein, dass Menschen mitgerissen werden können. Insbesondere Hunde oder Kinder dürfen keinesfalls in den Einflussbereich des Wassers kommen.
  • So attraktiv Wassersport, wie Kanufahren, bei Hochwasser auch sein mag, denken Sie immer daran, dass Sie damit nicht nur sich, sondern auch Rettungskräfte gefährden.

Aber auch dort, wo man noch trockenen Fußes unterwegs ist, gibt es Gebiete, die nicht betreten werden dürfen: Rückhalteräume, die geflutet werden können, sind im Hochwasserfall zu räumen. Dies betrifft auch die angrenzenden Dämme. Entsprechenden Aufforderungen ist unbedingt Folge zu leisten und Beschilderungen sind zu beachten.

 

Wild hat bei Hochwasser nur begrenzte Rückzugsräume

Für das freilebende Wild in den betreffenden Gebieten bestehen im Hochwasserfall nur noch begrenzte Rückzugsräume. Diese dürfen durch Spaziergänger nicht betreten werden und auch Hunde sind unbedingt anzuleinen, um das Wild nicht zusätzlich in Bedrängnis zu bringen. Rehe und Wildschweine sind gute Schwimmer, allerdings sind sie rasch erschöpft, wenn sie gegen Strömung ankämpfen müssen und das rettende Ufer am Damm nicht erreichen können, weil dort Menschen und Hunde unterwegs sind.

Mit Sorge wird jedoch beobachtet, dass auch bei diesem Hochwasser wieder Wildtiere in völlig unnötiger Weise ertrinken, weil sie, durch Spaziergänger in Panik versetzt, vom bereits erreichten rettenden Ufer wieder zurück in die Strömung flüchten. Die Hochwasserschutzverwaltung bittet daher alle Erholungssuchende und Spaziergänger, Rücksicht zu nehmen und sich von den Dämmen fernzuhalten – gerade und vor allem dann, wenn man mit seinen Hunden unterwegs ist.

 

Hochwasser Rhein Karlsruhe

Hochwasser Rhein Karlsruhe | Quelle: Thomas Riedel

 

Dämme sind bei Hochwasser freizuhalten

Im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe gilt seit dem 12. Juli 1993 die „Dammschutzverordnung“, die das Betreten und Befahren der Dämme mit Fahrrädern bei Hochwasser ausdrücklich verbietet, erklärt das Regierungspräsidium.

Während des Hochwassers müssen alle Hochwasserdämme durch sogenannte Dammwachen auf der Dammkrone und am landseitigen Böschungsfuß begangen werden, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren, an denen die Gefahr eines Dammbruches möglich erscheint.

So werden auch aktuell vereinzelt auf der Landseite der Dämme die Ausbildung von Qualmtrichtern zu beobachten sein, die auf das Vorhandensein von Sickerströmungen im Damm hindeuten können. Diese können zum Beispiel durch Baumwurzeln, aber auch durch unterirdische Tierhöhlen oder -nester beispielsweise von Wühlmäusen herrühren. Die entsprechenden Stellen werden durch den Landesbetrieb Gewässer sowie den Kommunen und Feuerwehren während des Hochwassers intensiv beobachtet, um gegebenenfalls erforderliche Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Im Bedarfsfall müssen solche Stellen mit Fahrzeugen erreicht werden können. Hierfür dient der Dammverteidigungsweg, der zum Teil auf der sogenannten Berme neben der Dammkrone, zum Teil aber auch oben auf der Dammkrone geführt wird. Um die Arbeit der Dammwachen nicht zu behindern, müssen der Dammverteidigungsweg sowie die Zufahrten vor Schranken unbedingt von parkenden Autos freigehalten werden.

 

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