Corona im Stadt- & Landkreis Karlsruhe Inzidenz steigt: Nun auch nächtliche Ausgangsbeschränkung im Landkreis
Die Auswirkungen der Omikron-Variante machen sich nun auch im Landkreis Karlsruhe bemerkbar. Am Donnerstag, 20. Januar, lag die 7-Tage-Inzidenz den zweiten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 500. Damit gelten nun wieder strengere Corona-Regeln.
Nächtliche Ausgangsbeschränkung im Landkreis
Wie in einer Pressemitteilung informiert wird, lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe am Donnerstag, 20. Januar 2022, den zweiten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 500. Damit gelten gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg strengere Regeln für nicht-immunisierte, also weder geimpfte noch genesene Personen.
Ab Freitag, 21. Januar, müssen sich diese an eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21:00 Uhr und 05:00 Uhr halten.
Karlsruhe liegt über dem Schwellenwert von 500
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe am Mittwoch, 19. Januar, 541,8 und am Donnerstag, 20. Januar, 622,1 betrug, hat das Gesundheitsamt eine entsprechende Feststellung auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-karlsruhe.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Der Landkreis ist damit kein Einzelfall: Auch in der Stadt Karlsruhe liegt die Inzidenz schon seit der vergangenen Woche über dem Schwellenwert von 500.
Weitere Informationen zur Ausgangsbeschränkung
Für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene gilt damit die nächtliche Ausgangsbeschränkung. Ausnahmen gibt es bei Vorliegen triftiger Gründe, unter anderem im Hinblick auf die Berufsausübung, den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und beim Spazierengehen sowie der körperlichen Bewegung allein im Freien. Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind außerdem Minderjährige, sofern sie asymptomatisch sind.
Alle Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung sind auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ abrufbar.
Diese Maßnahmen treten wieder außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500 liegt.
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