News aus Baden-Württemberg
Karlsruher BGH zu Corona-Lockdown: Keine Entschädigung für Friseurin

News aus Baden-Württemberg Karlsruher BGH zu Corona-Lockdown: Keine Entschädigung für Friseurin

Quelle: Sebastian Gollnow

Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle eines Friseurgeschäfts während des sechswöchigen ersten Lockdowns infolge der Pandemie.

Der Gesetzgeber war nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, für derartige Belastungen Ausgleichsansprüche zu regeln. Der III. Zivilsenat wies die Revision der Klägerin zurück und bestätigte seine Rechtsprechung. Wie ein BGH-Sprecher erläuterte, ging es bei der aktuellen Entscheidung auch um die Rechtmäßigkeit der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg.

Die Klägerin ist den Angaben zufolge selbstständig und betreibt einen Friseursalon in gemieteten Räumlichkeiten in Baden-Württemberg. Das Bundesland hatte – wie andere auch – im März 2020 vorübergehend den Betrieb zahlreicher Einrichtungen untersagt. Aus einem Soforthilfeprogramm des Landes habe die Frau 9000 Euro erhalten, die sie zurückzahlen müsse. Sie verlangte als Entschädigung für die Einbußen durch Verdienstausfall und Betriebsausgaben 8000 Euro vom Land. Das Landgericht Heilbronn wies die Klage ab. Die Berufung am Oberlandesgericht Stuttgart blieb erfolglos.

Nun bekräftigte der BGH die Entscheidungen: Mit den angeordneten Betriebsschließungen sollten die Gesundheit der Bevölkerung geschützt und eine Überlastung des Gesundheitssystems bekämpft werden, hieß es in der Mitteilung. «Damit erfüllte der Staat seine Schutzpflicht für Leben und Gesundheit der Bürger und verfolgte mithin einen legitimen Zweck.» Eine Betriebsschließung von sechs Wochen sei angesichts der gesamten wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Auswirkungen der Pandemie nicht unzumutbar gewesen. Weiter entschied der BGH: «Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates ist begrenzt. Dementsprechend muss der Staat in Pandemiezeiten sich gegebenenfalls auf seine Kardinalpflichten zum Schutz der Bevölkerung beschränken.»

 

Weitere Nachrichten

Staatsanwaltschaft setzt Belohnung für Herzen-Sprüher aus

Um «Stolpersteine» in der Heidelberger Innenstadt werden serienweise Herzen gesprüht. Warum womöglich gut Gemeintes dennoch eine Straftat ist.

Achterbahn im Europa-Park: Das sind die Erfinder des "Euro-Mir"-Songs

«Legendär», «Kult», «Hymne des Dreiländerecks»: So beschreiben Fans den Soundtrack einer Achterbahn. Bald soll die Attraktion ersetzt werden - verstummt damit auch der Song mit Ohrwurm-Garantie?

Unterschriften-Protest gegen SWR-Entscheidung: Rettung der "Eisenbahn-Romantik"

Mehr als 32.000 Fans kämpfen mit einer Petition für eine ihrer Lieblingssendungen. Was die Initiatoren kritisieren. Und wie der Sender reagiert.

Diesel-Diebe zapfen Tausende Liter auf Baustellen ab

Über die Osterfeiertage schlagen Diesel-Diebe auf Baustellen zu – und machen Beute im Wert von Tausenden Euro. Wie sie dabei vorgehen und wovon die Polizei ausgeht.

Gibt es bald ein Rudel? Wolfswelpen im Sommer im Nordschwarzwald möglich

Im Nordschwarzwald könnten bald junge Wölfe tapsig durch den Wald tollen – doch bis zu den ersten Bildern müssen sich Beobachter noch gedulden. Was Experten über das neue Wolfspaar verraten.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.