News aus Baden-Württemberg
Klimaschutz: Grüne wollen „Anschlusszwang“ an Wärmenetze

News aus Baden-Württemberg Klimaschutz: Grüne wollen „Anschlusszwang“ an Wärmenetze

Quelle: Marijan Murat/dpa/Symbolbild
dpa

Um beim Klimaschutz voranzukommen, wollen die Grünen bürokratische Hürden aus dem Weg räumen – auch bei alternativen Energiequellen für Heizwärme. Für Eigentümer und Mieter könnte das unter Umständen teuer werden. Das letzte Wort hat allerdings immer die Kommune.

Die Grünen wollen im neuen Klimaschutzgesetz die sogenannte Wärmewende hin zum Heizen mit erneuerbaren Energien mit einer weitgehenden Maßnahme voranbringen. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart: «Ich kann mir gut vorstellen, dass wir im neuen Klimaschutzgesetz den Anschluss- und Benutzungszwang für eine erneuerbare Wärmeversorgung oder ein Wärmenetz auf bereits bestehende Gebäude ausweiten.»

Unklar ist, welche Folgen eine solche Maßnahme für Hauseigentümer haben könnte, vor allem für jene, die erst vor kurzem eine neue Heizungsanlage installiert haben und diese dann abschalten müssten. «Das unwahrscheinliche Szenario, dass Hausbesitzer eine neue Heizungsanlage aufgrund eines Anschluss- und Benutzungszwangs wieder abschalten müssen, gibt es nicht und ist von uns nicht geplant», sagte eine Sprecherin der Grünen. Vielmehr erhielten die Kommunen ein Instrument, das sie selbst einsetzen und ausgestalten können.

Schon heute gebe es in einigen Städten eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang, wenn emissionsfreie Heizungsanlagen in den Gebäuden in Betrieb seien. Dazu zählten unter anderem Heizungsanlagen, die mit Wind- oder Sonnenenergie betrieben würden sowie Wärmepumpen zur Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung.

Nach Angaben von Schwarz gilt das Instrument bislang nur für Neubaugebiete. «Eine Kommune kann alle, die darin wohnen, verpflichten, beim Heizen erneuerbare Energien zu verwenden oder sich an Nah- und Fernwärme anzuschließen. Wir wollen dieses Instrument ausweiten auf bestehende Stadtviertel – denn so eine neue Heizungsanlage macht nur dann Sinn, wenn alle dabei sind.» Ziel sei, dass die Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen, vor Ort neue und klimafreundlichere Heizungstechnologien voranzubringen.

Gemeindetagspräsident Steffen Jäger sprach von einem durchaus nicht unüblichen Instrument in der kommunalen Daseinsvorsorge. «Zugleich ist es ein scharfes Schwert, welches angesichts des Eingriffs in die Grundrechte verfassungsgemäß ausgestaltet sein und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren muss», mahnte er. Grundsätzlich müsse politisch abgewogen werden, ob das Ziel einer klimaschonenden Wärmeversorgung besser über eine Verpflichtung oder über Anreize erreicht werden könne. Der Gemeindetag werde den Vorschlag prüfen.

Zweifel kommen beim eigenen Koalitionspartner auf: Im Neubau lasse sich vieles über Grundstückskaufvertrag oder Bebauungsplan regeln, sagt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Raimund Haser. «Ob es darüber hinaus klug ist, bei Bestandsgebäuden statt mit Überzeugung mit Zwang zu hantieren, muss man sich gut überlegen. Zwang ist immer die einfachste Lösung, aber fast nie die Beste.»

Die SPD forderte «realistische Fristen» bei Vorgaben. «Wer seine Heizung ohnehin erneuern muss, der kann aufs Wärmenetz umsteigen», sagte Gabi Rolland, Sprecherin für Umweltpolitik und Naturschutz der SPD-Landtagsfraktion. «Eine zwei Jahre alte Heizung aus dem Keller zu reißen, wäre unsinnig und rechtlich fragwürdig.»

Für die ebenfalls zur Opposition gehörende FDP sprach deren Fraktionssprecher Hans-Ulrich Rülke von einer «eklatanten Eigentumsverachtung». Statt den Wettbewerb der Energieträger und Technologien zu fördern, müssten Hauseigentümer nach den Plänen der Grünen schwerwiegende Eigentumseingriffe befürchten.

Das neue Klimaschutzgesetz soll im Herbst kommen. Die Gespräche in der Koalition aus Grünen und CDU über die Novelle des Gesetzes laufen schon länger und sind dem Vernehmen nach schwierig. Auch um diese Maßnahme zur Wärmewende dürfte es noch Debatten geben, denn im Koalitionsvertrag heißt es dazu deutlich vager: «Dazu sollen Möglichkeiten wie die Einführung einer Erneuerbaren-Quote und ein Anschlussanspruch sowie ein Einspeise- und Durchleitungsrecht für erneuerbare Wärme sowie Abwärme geprüft werden.»

Die Koalition förderte zuletzt vor allem den Ausbau von Nahwärmenetzen, die aus Kraftwerken mit erneuerbaren Energien wie Hackschnitzeln oder Pellets gespeist werden. Schwarz will aber, dass noch mehr Versorger und Stadtwerke diesen Weg gehen. Wie das rechtlich gehen soll, dass Eigentümer von älteren Häusern gezwungen werden, sich an solche Netze anzuschließen, ist zumindest noch fraglich.

Schwarz hält trotz der Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs daran fest, dass Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral wird. «Ich setze darauf, dass wir mit dem Klimaschutzgesetz in allen Zuständigkeitsbereichen der Landesregierung mehr CO2 einsparen.» Der Fraktionschef will bürokratische Hürden abbauen: «Wenn das Landesrecht diesem Ziel Steine in den Weg legt, dann müssen wir überlegen, wie wir diese Steine aus dem Weg räumen können.»

Das Gesetz soll sogenannte Sektorenziele enthalten, in denen festgelegt ist, wie viel klimaschädliches Kohlendioxid etwa der Verkehr oder die Landwirtschaft einsparen muss. Die Regierung will als Zwischenziel bis 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber dem Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent senken.

Nach einem Gutachten im Auftrag des Umweltministeriums muss etwa die Landwirtschaft den Ausstoß bis 2030 um 39 Prozent gegenüber 1990 senken – die Energiewirtschaft um 75 Prozent, die Industrie um 62 Prozent, der Verkehr um 55 Prozent und der Gebäudesektor um 49 Prozent. Dem Vernehmen nach sind diese Ziele innerhalb der Regierung umstritten.

Der Südwesten will als erstes Bundesland Ziele zur Verminderung der Treibhausgasemissionen für sämtliche Bereiche in das Klimaschutzgesetz aufnehmen. So soll das Land bis 2040 klimaneutral werden. Bisher waren 90 Prozent bis 2050 das Ziel. Klimaneutralität bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen wie wieder gebunden werden können.

 

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