Coronavirus
Koalition sucht Linie bei Corona-Vorgaben für private Feiern

Coronavirus Koalition sucht Linie bei Corona-Vorgaben für private Feiern

Quelle: Christoph Schmidt

Was ist künftig erlaubt bei privaten Feiern in Corona-Zeiten? Darüber gehen die Meinung in Kretschmanns Regierung auseinander. Nun soll das grün-schwarze Krisengremium eine Lösung finden.

Zur Klärung von Konfliktthemen kommt heute der Koalitionsausschuss der grün-schwarzen Landesregierung zusammen. Dabei geht es um das Thema Veranstaltungen in Corona-Zeiten. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Dienstag erklärt, dass private Feiern in geschlossenen Räumen ab dem 1. Juni mit bis zu zehn Menschen erlaubt sein sollen.

Im Freien sollen demnach maximal 20 Menschen erlaubt sein. Die CDU-Seite bestreitet aber, dass diese Details Teil eines gemeinsamen Kabinettsbeschlusses sind – sie seien nicht abgestimmt. Die CDU hält die geplante Regelung für private Feste für nicht praktikabel.

Zudem ist noch unklar, ob es zum 1. Juli und zum 1. August weitere Lockerungen für Großveranstaltungen geben wird. Geplant ist bislang, dass ab dem 1. Juni öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Hygiene- und Abstandsvorgaben wegen des Coronavirus eingehalten werden.

Die CDU will zudem, dass die Corona-Verordnungen verständlicher für die Bürger werden und die Systematik der Verordnungen geändert wird. Das hat die CDU-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl 2021, Susanne Eisenmann, gefordert. Grünen-Politiker haben sich dazu noch nicht geäußert.

Der Koalitionsausschuss ist das Gremium, in dem Kretschmanns Regierung nach einer gemeinsamen Linie bei kontroversen Themen sucht. Dazu gehört die Frage, ob in Stuttgart die Diesel-Fahrverbote zur Luftreinhaltung ausgeweitet werden müssen. Bislang gibt es ein Verbot für Diesel der Euronorm 4 und schlechter und seit Anfang des Jahres auf vier wichtigen Strecken auch für Euro-5-Diesel.

Zum 1. Juli müssen diese Euro-5-Fahrverbote eigentlich ausgeweitet werden – es sei denn, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid können in diesem Jahr absehbar eingehalten werden. Das von den Grünen geführte Verkehrsministerium hatte die Ausweitung der Verbote nach Gerichtsurteilen als unvermeidbar bezeichnet – die CDU ist anderer Meinung.

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