Corona in Baden-Württemberg
Kontaktperson von Kontaktperson: Quarantäne-Regeln gekippt

Corona in Baden-Württemberg Kontaktperson von Kontaktperson: Quarantäne-Regeln gekippt

Quelle: Uli Deck

Ein Ehepaar hat gegen die aus seiner Sicht unverhältnismäßigen Quarantäneregeln für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen in der Corona-Verordnung erfolgreich geklagt.

Der Verwaltungsgerichtshof setzte eine Regelung des Landes außer Vollzug, nach der Kontaktpersonen von Menschen, die mit einem mit einer Virusvariation Infizierten in Berührung gekommen sind, sich ebenfalls absondern müssen. Konkret nennt das Land dabei das familiäre Umfeld von Schülern, die an der Schule mit einem anderen positiv getesteten Schüler aus der eigenen Klasse oder Kursstufe Kontakt hatten. Das Mannheimer Gericht veröffentlichte seine Entscheidung am Mittwoch.

Die beiden Juristen hatten argumentiert, dass bei der Regelung beispielsweise im Fall einer Ansteckung in einer Grundschulklasse mit 25 Kindern etwa 100 Menschen zu Hause bleiben müssten. Die Staatsanwältin und der Rechtsanwalt haben drei schulpflichtige Kinder, eines davon in der Grundschule, wobei Präsenz im Wechselmodell unterrichtet wird.

Das Gericht betonte, für Kontaktpersonen der Kontaktpersonen gelte kein hinreichender Ansteckungsverdacht. Nach der Bewertung des Robert Koch-Instituts könnten Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen – alleine wegen ihrer Haushaltszugehörigkeit – nicht ohne weiteres als ansteckungsverdächtig betrachtet werden. Nachvollziehbare und belastbare Grundlagen, die eine von dem Robert Koch-Institut abweichende epidemiologische Einschätzung rechtfertigen würden, habe die Landesregierung nicht benannt, so die Richter.

Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 1 S 751/21).

 

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