Infektionslage lässt anderes Handeln nicht zu
Landkreis Karlsruhe erlässt Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangssperre

Infektionslage lässt anderes Handeln nicht zu Landkreis Karlsruhe erlässt Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangssperre

Quelle: Britta Pedersen

Im Landkreis Karlsruhe wird die Corona-bedingte nächtliche Ausgangssperre, aufgrund des hohen Sieben-Tages-Inzidenzwerts, weiterhin erhalten. Allerdings werde die Ausgangssperre verkürzt und gilt statt von 20:00 Uhr nun von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr.

Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung geregelt

Nachdem die landesweite Ausgangssperre vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurde, wurden die Gesundheitsämter per Landeserlass angewiesen, eine Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung zu regeln, wenn in einem Stadt- oder Landkreis bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Diese sind gegeben, wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner mindestens in den letzten sieben Tagen in Folge überschritten wurde, wenn ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt und die eine wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet ist, das geht aus einer Mitteilung des Landratsamtes Karlsruhe hervor.

 

Landkreis Karlsruhe: 7-Tages-Inzidenz aktuell liegt bei 67

„Dies alles trifft im Landkreis Karlsruhe momentan leider noch zu“, erklärt Landrat Dr. Christoph Schnaudigel: Die 7-Tages-Inzidenz liegt mit 67 deutlich über der Landesinzidenz von 55,9 und ist in den letzten Tagen sogar wieder gestiegen. Die Infektionslage ist auch diffus, weil es mit Ausnahme eines aktuellen COVID-19-Ausbruches in einem Pflegeheim im Landkreis keine Infektionscluster oder bestimmbare Infektionsquellen gibt, sondern die Quelle bei jeder vierten Infektion unbekannt ist.

Auch ist die Zahl der mutierten hochinfektiösen Viren bereits auf 100 Fälle angestiegen. „Deshalb haben wir derzeit gar keine andere Möglichkeit, als eine Allgemeinverfügung für eine Ausgangsbeschränkung zu erlassen, wie sie das Land fordert.“

In Kraft treten wird diese bereits mit Beginn des 12. Februar und bis 07. März gelten. Ähnlich der bisherigen landesweiten Regelung ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in den Nachtstunden nur bei bestimmten triftigen Gründen gestattet. Die Sperr-Zeit wird aber verkürzt und gilt nun von 21:00 Uhr (statt bisher 20:00 Uhr) bis 05:00 Uhr des Folgetags, wird mitgeteilt.

 

„Wir wollen die Inzidenz unter 50, möglichst unter 35“

„Der Verwaltungsgerichtshof hat die Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen nicht grundsätzlich infrage gestellt, sondern lediglich klargemacht, dass die bisherige landesweite Regelung angesichts der regional unterschiedlichen Infektionslage nicht angemessen ist“, so der Landrat. Er weist auch darauf hin, dass der weitaus größte Teil der Einschränkungen für die Einwohner unabhängig von der Ausgangssperre weiterhin gelten.

Dies gilt insbesondere für die eigentlichen Kontaktbeschränkungen und das Ansammlungsverbot, die unverändert landesweit gelten. „Wir wollen die Inzidenz unter 50, möglichst unter 35 haben, das ist völlig klar“, unterstreicht Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Um das zu erreichen sei aber notwendig, die Kontaktbeschränkungen für die Allgemeinheit weiter aufrecht zu erhalten – insbesondere auch im Hinblick auf den in absehbarer Zeit wieder beginnenden Betrieb in Schulen und Kindergärten und schrittweise Lockerung der Vorschriften für bestimmte Branchen.

Sollte dieses Ziel erreicht sein und die 50er-Inzidenz drei Tage in Folge unterschritten werden, ist die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben, wird informiert.

 

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