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Landtagswahl: 21 Parteien dürfen zur Landtagswahl antreten

News Landtagswahl: 21 Parteien dürfen zur Landtagswahl antreten

Quelle: Uli Deck/dpa
dpa

Im März wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Nun hat der Landeswahlausschuss entschieden, welche Parteien antreten dürfen.

Zwei Monate vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg hat der Landeswahlausschuss alle eingereichten Landeslisten zugelassen. Bei der Wahl am 8. März treten somit 21 Parteien an, wie das Innenministerium in Stuttgart mitteilte. An erster Stelle auf den Stimmzetteln werden die Grünen stehen, gefolgt von CDU, SPD, FDP, AfD und Linkspartei. Auch die Landesliste des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) wurde zugelassen.

Der Ausschuss um Landeswahlleiterin Cornelia Nesch strich den Angaben nach auf neun zugelassenen Listen insgesamt 24 Bewerber, da «für sie nicht die erforderlichen Zustimmungserklärungen und Versicherungen an Eides statt zur Parteimitgliedschaft und/oder Wählbarkeitsbescheinigungen vorlagen». Die endgültig zugelassenen Landeslisten- und Wahlkreisbewerber veröffentlicht das Ministerium demnach voraussichtlich ab 2. Februar im Internet.

 

Neues Wahlrecht greift erstmals

Bei der Wahl können die Menschen im Land über die neue Zusammensetzung des Landtags abstimmen. Aber nicht nur das: Indirekt entscheiden sie auch, wer nächster Ministerpräsident von Baden-Württemberg wird. Amtsinhaber Winfried Kretschmann (Grüne) tritt nach drei Amtszeiten nicht mehr an. Chancen, ihn zu beerben, haben CDU-Landeschef Manuel Hagel und Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir.

Spannend wird die Wahl auch deswegen, weil erstmals ein neues Wahlrecht greift. Die Menschen haben – wie bei der Bundestagswahl – nun zwei Stimmen, mit denen sie einen Kandidaten im Wahlkreis und eine Partei wählen können. Neu ist auch, dass erstmals Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren mit abstimmen dürfen.

 

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