Corona in Baden-Württemberg Ministerpräsident Kretschmann will Notbremse umsetzen: Vieles noch unklar
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die von Bund und Ländern beschlossene Verschärfung der Corona-Auflagen über Ostern verteidigt.
«Wir sind in einer der schwierigsten Phasen der Pandemie», sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. «Es gibt derzeit keinen Spielraum für weitere Öffnungsschritte.» Es sei alarmierend, dass auch jüngere Menschen von den Corona-Mutanten stark betroffen seien. Die vorgesehene Notbremse in Regionen, in denen die Infektionszahlen über 100 pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen liegen, müsse konsequent umgesetzt werde.
Kretschmann sagte weiter, es sei aber noch zu klären, ob Kreise weiter selbstständig über Lockerungen und Schließungen je nach Inzidenzen entscheiden können oder ob man das wieder landesweit regeln müsse. Auch die genauen Bedingungen des fünftägigen Oster-Lockdowns seien noch unklar, etwa welche Geschäfte am Gründonnerstag und am Karsamstag geschlossen bleiben müssen. «Ich würde mir vorstellen, dass das ein dem Feiertag entsprechender Ruhetag ist.» Kretschmann bat um «Nachsicht», dass die genaue Umsetzung der Beschlüsse im Land noch geprüft werden müsse. In der Sondersitzung des Landtags an diesem Mittwoch wolle er klare Ansagen machen.
Der Grünen-Politiker will auch wieder eine Ausgangsbeschränkung in Kraft setzen, aber auch hier sei noch unklar, ob nur in bestimmten betroffenen Kreisen oder landesweit. Auch bei Schulen und Kitas in Hotspot-Regionen werde man schärfere Maßnahmen brauchen. «Wir streben auch da die Notbremse an.» Zuletzt war im Gespräch, bei einer Inzidenz von 200 Schulen und Kitas zu schließen.
Die Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg liegt landesweit bei 103,0 und damit über dem wichtigen Schwellenwert von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Ab diesem Wert greift landesweit in den Landkreisen die sogenannte Notbremse. Das heißt zum Beispiel, dass es bei einer Inzidenz über 100 keine weiteren Öffnungen geben darf oder Lockerungen zurückgenommen werden müssen. Zudem wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
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