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Mitgliederschwund: Landeskirche will unkomplizierter taufen, trauen und bestatten

News aus Baden-Württemberg Mitgliederschwund: Landeskirche will unkomplizierter taufen, trauen und bestatten

Quelle: Silas Stein/dpa/Symbolbild
dpa

Dem Mitgliederschwund setzt die evangelische Landeskirche in Baden Lockerungen bei Trauungen, Taufen und Bestattungen entgegen. Manche Voraussetzungen für solche Zeremonien sind recht umfassend. Es geht um «Entlassscheine» und «Ehevorbereitungsprotokolle».

Taufen, Trauen und Bestatten will die evangelische Landeskirche in Baden den Menschen leichter machen. Es sei ein Perspektivwechsel, sagte Landesbischöfin Heike Springhart am Donnerstag während der Frühjahrstagung der Landessynode in Bad Herrenalb (Landkreis Calw). Die Kirche wolle Menschen stärker in den Blick nehmen, die sich an wichtigen Schwellen im Leben begleiten lassen möchten. Es gehe darum zu zeigen, «dass sie nicht in unser Schema passen müssen, sondern wir die Türen öffnen». Flexibel ist man in mancher Hinsicht auch in der württembergischen Landeskirche und bei den Katholiken, teils gibt es aber strenge und umfassende Regeln.

Den Protestanten in Baden geht es vor allem um Bürokratieabbau und mehr Service: Wer zum Beispiel an einem bestimmten Ort heiraten will, soll sich bei der Kirchengemeinde dort melden können. Die übernehme dann etwaige Absprachen mit der Heimatgemeinde des Paares, sagte die Vorsitzende des Hauptausschusses der Landessynode, Angela Heidler. Formalien wie sogenannte Entlassscheine – Bestätigungen, um in einer fremden Gemeinde heiraten zu können – sollten entfallen. Habe der Pfarrer vor Ort Urlaub, müsse dieser sich um eine Vertretung kümmern.

Das Thema werde im Grunde überall in den Landeskirchen diskutiert, sagte Heidler. Bei der Umsetzung sei Baden vorne mit dabei.

Der Evangelische Oberkirchenrat hatte ein Thesenpapier verfasst, um die sogenannten Kasualien – geistliche Amtshandlungen – bekannter und attraktiver zu machen. Demnach soll beispielsweise auch keine Genehmigung mehr nötig sein, wenn man etwa zu einer Trauerfeier eine bestimmte Pfarrperson wünscht, die nicht aus der betroffenen Gemeinde kommt und das übernehmen möchte. Landeskirche und Gemeinden wollten den Menschen «ihre Türen weit öffnen», heißt es in dem Papier.

Und das gilt nicht nur für kircheneigene Türen: Für Kasualien kommen demzufolge generell Orte infrage, an denen ein Gottesdienst möglich ist. «Damit sind auch Event-Locations eingeschlossen.» Der Ort müsse liturgisch geeignet und gestaltbar sein und der Eigentümer müsse zustimmen, dass dort ein christlicher Gottesdienst stattfindet. Auch wenn Nicht-Mitglieder der Landeskirche, die keinen Anspruch auf Kasualien haben, solche begehrten, werde das wohlwollend geprüft.

Ein Ziel der Lockerungen sind mehr Taufen, Trauungen und Bestattungen als der Trend erwarten lässt. Zudem sollen bei den Verantwortlichen die Lust auf die sogenannte Kasualarbeit und die Kompetenz dafür gestärkt werden. Darüber hinaus könnten die Gemeinden so besser Entwicklungen bei den Nachfragen zu den Themen mitbekommen.

Zur Einordnung: Die badische Landeskirche verzeichnete im vergangenen Jahr 9513 Taufen und 2132 kirchliche Hochzeiten. Die Zahlen hätten somit in etwa wieder das Niveau vor der Pandemie erreicht. Als Reaktion auf die seit Jahren zurückgehenden Mitgliederzahlen und «die tiefgreifenden Veränderungen in der Gesellschaft», wie es heißt, hat die Landeskirche einen Zukunftsprozess namens «ekiba2032» initiiert.

In der evangelischen Landeskirche in Württemberg stehen einem Sprecher zufolge derzeit keine Änderungen an. Aus seelsorglichen Gründen würden etwa Bestattungen durchgeführt, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt seien, also etwa auch an vom Wohnsitz abweichenden Orten. Soll diese durch einen anderen Pfarrer erfolgen, so ist zuvor die Zustimmung des zuständigen Pfarrers einzuholen.

Bei Taufen sollen – nicht müssen – Elternteile Kirchenmitglieder sein. Wird ein Pfarrer aus einem Seelsorgebezirk, in dem der Täufling nicht wohnt, darum gebeten, «so darf dieser die Taufe nur vollziehen, wenn er zuvor die Zustimmung des zuständigen Pfarrers eingeholt hat».

Ähnliches gilt bei Trauungen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist laut Trauordnung das Pfarramt, in dessen Seelsorgebezirk entweder die Braut oder der Bräutigam oder ihre Eltern den Wohnsitz haben.

Ist beispielsweise einer der Ehegatten nicht getauft, braucht es eine Genehmigung des Dekanatamts. Zudem muss den Angaben nach geklärt sein, dass der nicht getaufte Part den Wunsch nach einer kirchlichen Handlung ausdrücklich billigt und versprochen hat, den evangelischen Ehegatten in der Ausübung seines Glaubens nicht zu behindern, dass es keine Absprache über eine nichtchristliche Kindererziehung gibt und eine evangelische Kindererziehung «in Aussicht genommen wird» sowie, dass beide «gewillt sind, eine monogame Ehe auf Lebenszeit zu führen». Trauungen von zwei Nicht-Mitgliedern gehen bislang nicht.

In der katholischen Kirche können die Diözesen keine eigenen Vorgaben treffen wie die evangelischen Landeskirchen. Dort regelt dies das Gesetzbuch des kanonischen Rechts der römisch-katholischen Kirche, wie ein Sprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart erläuterte.

Taufen seien in jeder katholischen Pfarrkirche möglich, auch für Familien von außerhalb der Gemeinde oder Diözese. Die Eltern müssten nicht unbedingt Kirchenmitglied sein. Ein katholischer Pate reiche.

Bei Trauungen wird das «Ehevorbereitungsprotokoll» den Angaben nach am Wohnsitzpfarramt bearbeitet. Darin gebe es einen extra Abschnitt, in dem eine sogenannte Traulizenz für eine Trauung außerhalb der Wohnsitzgemeinde ausgestellt werden könne. Zumindest eine Person der Brautleute muss Mitglied der katholischen Kirche sein. Auch für Beerdigungen gilt zuerst das Wohnsitzprinzip. Grundsätzlich seien diese aber ohne großen formalen Aufwand ebenfalls außerhalb möglich.

 

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