News aus Baden-Württemberg
Mord mit Hammer & Schraubenzieher im Enzkreis: Lebenslange Strafe

News aus Baden-Württemberg Mord mit Hammer & Schraubenzieher im Enzkreis: Lebenslange Strafe

Quelle: Uli Deck
dpa

Nach fast 50 Schlägen und Stichen mit Hammer und Schraubenzieher war das Opfer tot. Dafür soll ein Mann lebenslang hinter Gitter. Motiv für den Mord: eine Steuersache.

Lebenslange Haftstrafe für eine grausame Bluttat: Das Landgericht Karlsruhe hat am Mittwoch einen 43-Jährigen wegen Mordes mit einem Hammer und Schraubenzieher verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der türkische Angeklagte seinen 51-jährigen Ex-Geschäftspartner im vergangenen Dezember in einem Waldstück bei Mühlacker (Enzkreis) «mit absolutem Vernichtungswillen» getötet hat. Das Opfer starb nach fast 50 Schlägen und Stichen. Das Motiv des Täters laut Gericht: Er wollte einen Zeugen bei einem Steuerverfahren beseitigen.

Die mitangeklagte deutsche Lebensgefährtin wurde freigesprochen. Es sei nicht nachgewiesen worden, dass die 49-Jährige von den Mordplänen ihres Verlobten gewusst habe. Das Opfer ist ihr Ex-Mann.

Vor der Tat hatte es eine Betriebsprüfung des Finanzamtes in der insolventen Firma des Opfers gegeben. Der 51-Jährige wollte dubiose Geschäfte des 43-Jährigen der Behörde melden. Eine Steuerhinterziehung in Millionenhöhe stand im Raum. Um das Problem zu besprechen, trafen sich die beiden Männer auf einem Waldparkplatz. Der Angeklagte habe dabei versucht, den 51-Jährigen davon abzubringen, sich dem Finanzamt zu offenbaren.

Als dies nicht gelang, habe er seinem Opfer unvermittelt mit einem Schraubenzieher Stiche versetzt und mit einem Hammer so lange vor allem auf den Kopf geschlagen, bis er sicher gewesen sei, dass sein Opfer tot ist. 47 Schläge und Stiche notierte das Gericht, davon 39 auf den Kopf. Der 51-Jährige habe keine Chance gehabt, zu fliehen. «Das Opfer sollte im Steuerverfahren ausgeschaltet werden», war der Vorsitzende Richter Fernando Sanchez-Hermosilla überzeugt.

Nach der Tat habe der Angeklagte seinen früheren Geschäftspartner in den Kofferraum des Autos gelegt. Einem Zeugen fiel das blutverschmierte Heck des Wagens auf.

Der Angeklagte hatte dem Gericht zufolge «im Prinzip» vor Beginn des Prozesses zugegeben, den 51-Jährigen getötet zu haben. Seine Einlassungen zur Tat kommentierte der Richter so: «Das ist alles gelogen.» Der Angeklagte ist Vater zweier Kinder, eines hat er zusammen mit der Ex-Frau des Opfers.

Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht dem Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Seine Verteidiger hatten sich nach Gerichtsangaben für eine Freiheitsstrafe nicht über zehn Jahre wegen Totschlags ausgesprochen. Für die mitangeklagte Lebensgefährtin hatten sowohl die Anklagebehörde als auch die Verteidigung am Ende auf Freispruch plädiert. Zu Prozessbeginn waren die Ankläger noch davon ausgegangen, dass die Frau an der Tat beteiligt war.

 

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