Corona in Baden-Württemberg
Neue Coronaverordnung tritt im Stadt- & Landkreis Karlsruhe in Kraft

Corona in Baden-Württemberg Neue Coronaverordnung tritt im Stadt- & Landkreis Karlsruhe in Kraft

Quelle: Melanie Hofheinz

Im Landkreis und in der Stadt Karlsruhe liegen die Voraussetzungen für Inzidenzstufe 1 und damit die weitestgehenden Lockerungen vor. Diese neuen Regelungen treten am Montag, 28. Juni 2021 in Kraft. Was sich ändert, gibt es hier im Überblick.

Neue Corona-Verordnung gilt ab Montag, den 28. Juni

Die Landesregierung hat am 25. Juni eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen. Die Corona-Verordnung gilt ab Montag, den 28. Juni 2021.

Sie umfasst gestufte Regelungen nach 7-Tage-Inzidenz-Bereichen unter 10 (Inzidenzstufe 1), 10 bis 35 (Inzidenzstufe 2), 35 bis 50 (Inzidenzstufe 3) und über 50 (Inzidenzstufe 4), geht aus einer Pressemeldung hervor.

 

Karlsruhe: Schwellenwert von 10 wurde unterschritten

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Karlsruhe hat am 27. Juni bekannt gemacht, das sowohl im Stadt- wie auch im Landkreis Karlsruhe die 7-Tage-Inzidenz entsprechend den durch das Landesgesundheitsamt veröffentlichten Werten an fünf aufeinander folgenden Tagen vor dem 28. Juni den Schwellenwert von 10 unterschritten hat.

Damit gilt die Inzidenzstufe 1 und damit die weitestgehenden Lockerungen. So dürfen sich zum Beispiel wieder 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen, private Feiern können mit bis zu 300 Personen (in geschlossenen Räumen nur 3G = Geimpfte/Getestete/Genesene) stattfinden.

Öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Oper, Konzerte, Flohmärkte, Stadtfest und andere sowie Wettkampfveranstaltungen im Sport im Freien mit maximal 1.500 Personen (in geschlossenen Räumen max. 500), Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Bibliotheken sowie Gastronomie und Vergnügungsstätten wie Restaurants, Kneipen, Imbisse, Spielhallen sowie der Einzelhandel können ohne Beschränkung der Personenzahl öffnen.

Auch der touristische Verkehr (mit 3G) und Sportveranstaltungen können ohne Beschränkung der Personenzahl bezieheungsweise besondere Regelungen stattfinden.

Alle Regelungen der neuen Corona-Verordnung im Überblick!

 

Gesundheitsamt appelliert die Regeln einzuhalten

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die allgemeinen Regeln wie Abstand halten, Hygiene praktizieren, medizinische Maske tragen (wo keine Ausnahme besteht), Corona-App benutzen und regelmäßiges Lüften nach wie vor gelten, und appelliert an die Bevölkerung, diese Regelung weiterhin einzuhalten und so die niedrigste Inzidenzstufe und die mit ihr gewonnen Freiheiten zu sichern.

 

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