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Neue Karlsruher Katzenschutzverordnung: Diese Pflichten gilt es jetzt zu beachten

News aus der Fächerstadt Neue Karlsruher Katzenschutzverordnung: Diese Pflichten gilt es jetzt zu beachten

Quelle: Pixabay/Symbolbild

Bereits am 01. Januar 2024 ist die Karlsruher Katzenschutzverordnung in Kraft getreten. Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer im gesamten Stadtkreis Karlsruhe haben dadurch neue Pflichten, teilt die Stadt in einer Mitteilung an die Presse mit.

Katzenpopulation soll kontrolliert werden

Von den Katzenschutzvereinen wurde in der Vergangenheit viele herrenlose – teils sehr kranke – Katzen aufgegriffen. Mit der Verordnung soll nun langfristig die Katzenpopulation in der Stadt Karlsruhe kontrolliert und ein vorbeugender Tierschutz geleistet werden.

Aus diesem Grund müssen Katzenhaltende ihre Freigängerkatzen, die unkontrollierten Auslauf haben, seit Beginn dieses Jahres auf eigene Kosten kastrieren, kennzeichnen und in einem Haustierregister (TASSO oder Findefix) registrieren lassen.

 

Die Ausnahmen von der Kastrationspflicht

Ausnahmen von der Kastrationspflicht können gewährt werden, wenn bei Katzen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vorliegen, die eine Operation unmöglich machen, oder eine gewerbsmäßige Zucht vorliegt. Diese Ausnahmen sind bei der Veterinärbehörde zu beantragen.

Unkontrollierten Auslauf habe eine Katze, wenn sie Freilauf hat und die Haltenden nicht auf sie einwirken können. Kontrollierter Freilauf liegt hingegen vor, wenn eine Katze beispielsweise an der Leine geführt werde, wird weiter informiert.

 

Vorgehen bei nicht kastrierten Katzen

Die Geschlechtsreife und damit die Fortpflanzungsfähigkeit tritt bei Katzen in einem Alter von ungefähr fünf Monaten ein, weshalb ab diesem Alter die Kastration erforderlich wird. Wenn eine nicht kastrierte Katze im unkontrollierten Freilauf aufgegriffen wird, kann die Behörde anordnen, dass die Katze unfruchtbar gemacht wird.

Sollten die Halterin oder der Halter innerhalb von zwei Tagen nicht ermittelt werden können, dürfen die Behörden die Katze kastrieren lassen. Alle anfallenden Kosten für Unterbringung und Kastration der Katze werden den Haltenden in Rechnung gestellt.

 

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