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Neuer Volksantrag für G9 für alle Klassen gescheitert

Nachrichten Neuer Volksantrag für G9 für alle Klassen gescheitert

Quelle: Armin Weigel/dpa
dpa

Rund 27.000 Unterschriften reichten nicht: Der Volksantrag zu G9 für alle Klassen ist klar gescheitert. Die Initiatoren wollen aber nicht aufgeben.

Ein Volksantrag einer Elterninitiative zum Abitur nach neun Jahren für alle Kinder an Gymnasien in Baden-Württemberg, die dies wünschen, ist gescheitert. Das notwendige Quorum von 40.000 Unterschriften wurde verfehlt, teilte die Initiative mit. Ziel der Eltern war, dass auch ältere Schülerinnen und Schüler am Gymnasium so bald wie möglich zwischen G8 und einem um ein Jahr gestreckten Bildungsgang wählen können. «Wir sind enttäuscht und auch traurig», sagte Marita Raschke, eine der Initiatorinnen.

Die grün-schwarze Koalition hatte sich darauf geeinigt, dass die Gymnasien im Land zum Schuljahr 2025/2026 wieder zu G9 zurückkehren sollen. Die Einführung ist aber schrittweise geplant, zum Start sollen nur die Klassen fünf und sechs umstellen. Ältere Schüler würden also nicht profitieren. Der Volksantrag hatte sich für eine Wahlmöglichkeit für die Klassen sechs bis neun eingesetzt.

 

Zuvor Volksbegehren eingereicht

Die Eltern hatten für ihre Forderung bereits ein Volksbegehren eingereicht. Dem hatte das Innenministerium wegen verfassungsrechtlicher Bedenken eine Absage erteilt. Daraufhin hatte die Initiative einen überarbeiteten Gesetzesentwurf vorgelegt. Dass der Volksantrag mit rund 27.000 gesammelten Unterschriften nun scheiterte, führten die Initiatoren auf massiven Gegenwind zurück. So hätten sich Berufsverbände gymnasialer Lehrkräfte und der Landeselternbeirat dagegen ausgesprochen.

Aufgeben will die Initiative nicht. «Wir bleiben ein kritischer Begleiter der
Bildungspolitik», sagte Mitinitiator Gerhard Wurm. «Und wir werden uns zu gegebener Zeit wieder zu Wort melden.»

Mit einem erfolgreichen Volksantrag können Bürgerinnen und Bürger im Südwesten den Landtag zwingen, sich mit einem Thema zu befassen. Gegenstand des Antrags kann auch ein Gesetzentwurf sein.

 

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