News
Nur Einheitsbrei? Gericht prüft Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

News Nur Einheitsbrei? Gericht prüft Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Quelle: Sebastian Kahnert/dpa
dpa

Sieben Kläger sagen: Der ÖRR informiert nicht unabhängig genug – und wollen deshalb nicht zahlen. Was dran ist an den Vorwürfen, muss nun der Verwaltungsgerichtshof prüfen.

Berichtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ausgewogen oder grob einseitig – vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg steht die Vielfalt des Gesamtprogramms auf dem Prüfstand. Sieben von ursprünglich neun Klägern bezweifeln eine unabhängige und faire Berichterstattung, wollen unter anderem deshalb keinen Rundfunkbeitrag zahlen und wehren sich dagegen mit Klagen gegen entsprechende Bescheide des SWR.

Den ersten Aufschlag machten am Dienstag drei Privatpersonen, über vier weitere Klagen wird an diesem Mittwoch verhandelt. Der Verhandlungstermin für zwei weitere Klagen an diesem Donnerstag sei aufgehoben, wie der Vorsitzende Richter sagte.

 

Nur Einheitsbrei?

Man bekomme von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert, sagte einer der Kläger, der im vergangenen Jahr in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert war, kurz vor Verhandlungsauftakt. Die Beiträge des ÖRR seien teils falsch, hätten politische Schlagseite und würden die größte Opposition im Bundestag, die AfD, nicht angemessen berücksichtigen.

Der Anwalt der drei Kläger monierte neben der angeblichen Unausgewogenheit auch exorbitante Gehälter von hochrangigen ÖRR-Beschäftigten und systematische Geldverschwendung.

Streit über angebliche Verzerrungen schwelt seit vielen Jahren zwischen Gegnern des ÖRR und seinen Befürwortern – die Frage zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbetrags hat aber seit kurzem neue Brisanz bekommen: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte 2025 die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet. Die Richter in Leipzig hatten festgehalten, dass die Qualität des ÖRR-Gesamtangebots in den Blick genommen werden kann – und zwar ausdrücklich in Bezug auf Vielfalt und Ausgewogenheit. Dies müssten Verwaltungsgerichte prüfen.

 

Kläger müssen hohe Hürden überwinden

Die Hürden dafür legte das Bundesverwaltungsgericht aber sehr hoch: Demnach ist der Rundfunkbeitrag erst dann verfassungswidrig, wenn «das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt». Das Leipziger Gericht sprach hier über einen zu betrachtenden Zeitraum von rund zwei Jahren.

 

Weitere Nachrichten

Laut Versicherungen: Sturm- und Hagelschäden kosten im Land besonders viel

Sturm- und Hagelschäden schlagen in Baden-Württemberg pro Fall deutlich stärker zu Buche als andernorts. Die Versicherer müssen sich auf den Klimawandel einstellen.

Zehn Jahre nach der BASF-Katastrophe: Was sich verändert hat

Eine falsche Leitung, ein Funke, eine Kettenreaktion: Das Unglück von 2016 kostete fünf Menschen das Leben. Heute setzt der Konzern auf zusätzliche Barrieren gegen menschliche Fehler.

Mars-Mission am Karlsruher Marktplatz: Künstler simulieren Leben auf Mars

Tütennahrung und neugierige Passanten: Auf dem Karlsruher Marktplatz ziehen Künstler in eine Marskuppel. Was wollen sie erreichen?

Unbekannte stechen auf Taxifahrer in Karlsruhe ein

Ein 61-jähriger Taxifahrer reinigt in Karlsruhe sein Fahrzeug, als zwei Unbekannte ihn um Geldwechsel bitten. Dann eskaliert die Situation – die Polizei sucht Zeugen.

Neue Flugziele: Das ändert sich an den Flughäfen in Baden-Württemberg

Von Pristina bis Palma: Die Flughäfen im Südwesten starten mit neuen Strecken und Airlines in den Winter. Welche Ziele hinzukommen und welche vorerst pausieren.

Zahngold von Toten geklaut: Bestatter plünderte jahrelang Tote

Die Vorwürfe hatten für Entsetzen gesorgt. Ein Bestatter missbrauchte seine Stellung über Jahre - und muss nun in Haft.






















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.