News aus Baden-Württemberg
Oberlandesgericht Karlsruhe: Strafgefangener hat kein Recht auf Internet

News aus Baden-Württemberg Oberlandesgericht Karlsruhe: Strafgefangener hat kein Recht auf Internet

Quelle: Bernd Weißbrod
dpa

Ein Strafgefangener in Baden-Württemberg hat im Gefängnis grundsätzlich keinen Anspruch auf Zugang zum Internet.

Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe nach Angaben vom Dienstag in einem jetzt veröffentlichten Beschluss. Damit folge das OLG gängiger Rechtsprechung, erläuterte ein OLG-Sprecher. Im konkreten Fall geht es um einen Häftling aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Freiburg.

Er hatte beantragt, ein Tablet mit Internetzugang besitzen oder das Internet über eine «sichere Quelle» nutzen zu dürfen. Die JVA lehnte ab, der Mann wollte daraufhin vor dem Landgericht Freiburg eine Entscheidung darüber herbeiführen. Als das Gericht dies ablehnte, legte der Häftling Beschwerde vor dem Oberlandesgericht ein.

Das OLG verwarf die Beschwerde. Computer und ähnliche Geräte seien schon wegen der damit verbundenen Speichermöglichkeiten generell geeignet, die Sicherheit und Ordnung in einer Justizvollzugsanstalt zu gefährden. Außerdem sei in Baden-Württemberg im Justizvollzugsgesetzbuch nur der Zugang zu Hörfunk und Fernsehen sowie Zeitungen und Zeitschriften geregelt. Ein Zugang zum Internet sei darin nicht vorgesehen. (Az.: 2 Ws 55/22)

 

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