News
Öffentliche Sicherheit: Mehr Befugnisse für Polizei bei Waffenkontrollen

News Öffentliche Sicherheit: Mehr Befugnisse für Polizei bei Waffenkontrollen

Quelle: Marijan Murat/dpa
dpa

Streifen und Poller haben wenig mit besinnlicher Stimmung zu tun. Der Innenminister versichert: Die Menschen müssen keine Angst haben auf den Weihnachtsmärkten im Südwesten.

Die Polizei soll künftig auf öffentlichen Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten noch leichter und selbstständiger Waffenkontrollen durchführen können. Bislang werden Polizisten bei der Durchsetzung von Waffenverboten teils von Mitarbeitern von Rathäusern und Landratsämtern begleitet. Man plane, noch vor Weihnachten mit einer neuen Verordnung die Kommunen zu entlasten, damit die Polizei stärker alleine kontrollieren könne, kündigte Innenminister Thomas Strobl (CDU) an.

Die Polizei im Südwesten darf bereits jetzt etwa bei öffentlichen Veranstaltungen, in Waffenverbotszonen oder an gefährlichen Orten unbegleitet kontrollieren, das ist im Polizeigesetz des Landes geregelt. Daneben gibt es das Waffengesetz des Bundes – es wurde nach den Attentaten von Solingen und Mannheim vor kurzem verschärft. Nun gibt es der Polizei mehr Befugnisse für stichprobenartige und anlasslose Waffenkontrollen bei öffentlichen Veranstaltungen und in Verbotszonen.

 

Die Rathäuser sind bislang zuständig

Die aktuelle Änderung des Waffengesetzes gilt für öffentliche Vergnügungen, Volksfeste, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkte oder ähnliche öffentliche Veranstaltungen. Hier dürfen neben Waffen nun grundsätzlich auch keine Messer mehr mitgeführt werden. Unter öffentliche Veranstaltungen fallen auch Weihnachtsmärkte. Die Regelung sieht auch bundesweite Ausnahmen vor – beispielsweise für das gewerbliche Ausstellen von Messern oder für Inhaber gastronomischer Betriebe sowie deren Kundinnen und Kunden.

Allerdings sind für den Vollzug des Waffengesetzes die Kreispolizeibehörden zuständig, also Mitarbeiter vom Rathaus oder Landratsamt. Da der kommunale Ordnungsdienst nicht so geschult ist für potenziell gefährliche Lagen, holen sich die kommunalen Mitarbeiter häufig die Polizei dazu, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums. «Dieser Mitarbeiter müsste quasi mit der Polizei ständig unterwegs sein, um die Kontrollen durchzuführen», kritisierte der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer. Das sei völlig realitätsfern und würde die Ämter überfordern. Deshalb sei die geplante Änderung notwendig.

 

Strobl: Keine Angst vor Weihnachtsmärkten

Die Sicherheitslage auf den Weihnachtsmärkten im Land nannte Strobl angespannt, auch wenn es derzeit keine konkreten Hinweise für Gefahren gebe. «Es gibt keinen Grund, Angst zu haben.» Die Polizei werde aber alles tun, damit die Weihnachtsmärkte sicher seien. Die Beamten seien verstärkt vor Ort.

 

Weitere Nachrichten

Wird "Drug Checking" in Baden-Württemberg erlaubt?

Von Karlsruhe aus verbreitet sich eine Warnung vor der gefährlichen Designer-Droge Cychlorphin. «Drug Checking» könnte helfen, Substanzen zu bestimmen. Doch Baden-Württemberg hinkt hier hinterher.

Konjunktur-Stimmung im Handwerk: Viele warten auf bessere Zeiten

Viele Handwerksbetriebe hoffen auf ein Licht am Ende des Tunnels. Wer besonders optimistisch bleibt – und wo das Stimmungsbarometer überraschend steigt.

Kriminelle Ausländer: Migrationsstaatssekretär fordert Druck auf Heimatstaaten

Das Land will mehr Kriminelle nach Syrien abschieben - bislang ist aber nur einmal ein Straftäter ins Flugzeug gesetzt worden. Das liegt nicht zuletzt auch am Bund, meint der Migrationsstaatssekretär.

Feuerpause im Streit um den Wolf? Richter bitten um Aufschub

Es ist ein Hin und Her im Streit um den Abschuss eines Wolfs im Nordschwarzwald. Bis Mitte Februar dürfte die Entscheidung über den «Hornisgrinde-Wolf» nun ruhen. Warum das?

Neue Designer-Droge im Raum Karlsruhe entdeckt: Was man dazu wissen muss

Cychlorphin gilt als hochpotente synthetische Droge: Schon kleine Mengen können zu schweren Vergiftungen führen. Was Fachleute zu Risiken und Schutzmaßnahmen sagen.



















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.