News aus Baden-Württemberg
OLG Karlsruhe: Vermummen bei Demos zum Schutz vor Gegnern nicht erlaubt

News aus Baden-Württemberg OLG Karlsruhe: Vermummen bei Demos zum Schutz vor Gegnern nicht erlaubt

Quelle: Uli Deck
dpa

Demonstrierende dürfen sich nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe nicht vermummen, um von politischen Gegnern unerkannt zu bleiben.

Das Vermummungsverbot habe den Zweck, schon abstrakten Gefährdungen bei Versammlungen entgegenzuwirken, teilte das OLG am Donnerstag mit. «Vermummte stellen bei einer Demonstration regelmäßig den Kern der Gewalttäter und können diejenigen Demonstrationsteilnehmer, die ohnehin zur Anwendung von Gewalt neigen, in ihrer Gewaltbereitschaft bestärken.»

Der zweite Strafsenat habe daher in Übereinstimmung mit Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte mit seinem Urteil Ende Juni einer Einschränkung des Vermummungsverbots eine Absage erteilt (Az. 2 Rv 34 Ss 789/21). Wer das eigene Gesicht verhüllt, mache sich wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot strafbar.

Einige Land- und Amtsgerichte hätten das anders gesehen, hieß es in der Mitteilung. Der Senat wies darauf hin, dass das Versammlungsgesetz der Versammlungsbehörde ermögliche, jemanden in begründeten Fällen von dem Vermummungsverbot zu befreien.

Im konkreten Fall hatte ein 41 Jahre alter Angeklagter der Mitteilung zufolge angegeben, er habe befürchtet, von Teilnehmenden eines Aufzugs der AfD in unmittelbarer Nähe fotografiert oder gefilmt zu werden. Das Landgericht Freiburg hatte den Mann freigesprochen, die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Das OLG wies die Sache nun zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.

 

Weitere Nachrichten

Studie verrät: Spezielle Tasthaare machen Elefantenrüssel sensibel

Kurzsichtige Riesen mit dicker Haut – wie Elefanten trotzdem Erdnüsse oder Chips sanft aufheben? Das Geheimnis steckt in ihren Rüsselhaaren. Eine Studie verrät, warum das so ist.

Statistik zu Verkehrstoten: Jeden Tag stirbt ein Mensch auf Baden-Württembergs Straßen

Es sind mehr Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen, auch die Zahl der Verletzten hat zugelegt. Die wesentlichen Gründe für einen Crash? Wie gehabt: das Tempo. Und der Alkohol.

Am Valentinstag: Freier Eintritt in viele Schlösser durch Kuss an der Kasse

Küsschen an der Kasse und schon spazieren Verliebte gratis durchs Barockschloss. Welche Monumente mitmachen und wo es schnell voll werden könnte.

Wintereinbruch zum Valentinstag – Warnung vor Glätte

Winterlicher Valentinstag: Der DWD warnt vor Schneematsch, Frost und rutschigen Wegen – sogar in tieferen Lagen wird es am Wochenende ungemütlich und glatt. Fastnachtsfans brauchen warme Jacken.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.