News aus Baden-Württemberg
OLG Karlsruhe: Vermummen bei Demos zum Schutz vor Gegnern nicht erlaubt

News aus Baden-Württemberg OLG Karlsruhe: Vermummen bei Demos zum Schutz vor Gegnern nicht erlaubt

Quelle: Uli Deck
dpa

Demonstrierende dürfen sich nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe nicht vermummen, um von politischen Gegnern unerkannt zu bleiben.

Das Vermummungsverbot habe den Zweck, schon abstrakten Gefährdungen bei Versammlungen entgegenzuwirken, teilte das OLG am Donnerstag mit. «Vermummte stellen bei einer Demonstration regelmäßig den Kern der Gewalttäter und können diejenigen Demonstrationsteilnehmer, die ohnehin zur Anwendung von Gewalt neigen, in ihrer Gewaltbereitschaft bestärken.»

Der zweite Strafsenat habe daher in Übereinstimmung mit Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte mit seinem Urteil Ende Juni einer Einschränkung des Vermummungsverbots eine Absage erteilt (Az. 2 Rv 34 Ss 789/21). Wer das eigene Gesicht verhüllt, mache sich wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot strafbar.

Einige Land- und Amtsgerichte hätten das anders gesehen, hieß es in der Mitteilung. Der Senat wies darauf hin, dass das Versammlungsgesetz der Versammlungsbehörde ermögliche, jemanden in begründeten Fällen von dem Vermummungsverbot zu befreien.

Im konkreten Fall hatte ein 41 Jahre alter Angeklagter der Mitteilung zufolge angegeben, er habe befürchtet, von Teilnehmenden eines Aufzugs der AfD in unmittelbarer Nähe fotografiert oder gefilmt zu werden. Das Landgericht Freiburg hatte den Mann freigesprochen, die Staatsanwaltschaft ging in Revision. Das OLG wies die Sache nun zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.

 

Weitere Nachrichten

Millionenschwere Investoren steigen beim Hockenheimring ein

Seit Jahren gibt es Gespräche über eine Rückkehr der Formel 1 an den Hockenheimring. Der Einstieg neuer Investoren lässt wieder hoffen. Diese planen millionenschwere Investitionen in den Standort.

Frühlingshafte Temperaturen zum Wochenende erwartet

Die Temperaturen steigen: Nach dem kühlen und wechselhaften Wetter der vergangenen Tage soll es am Wochenende frühlingshaft warm werden. Auch zeigt sich die Sonne in Baden-Württemberg.

Aufatmen bei Fahrgästen - Einigung in ÖPNV-Tarifstreit

Zehntausende Fahrgäste im Südwest-Nahverkehr mussten sich in den vergangenen Wochen immer wieder Alternativen suchen. Der Grund dafür waren Streiks. Nun gibt es eine Lösung.

235 Millionen Euro Förderung für Städtebau in Baden-Württemberg bewilligt

Der Städtebau in Baden-Württemberg wird in diesem Jahr nach Angaben der Landesregierung mit rund 235 Millionen Euro gefördert.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.