News aus der Fächerstadt Passagehof in Karlsruhe: Neugestaltung der Fußgängerzone steht bevor
Der Passagehof in Karlsruhe soll sich verändern: Bereits im Februar 2023 hat der Gemeinderat die Weiterentwicklung des Areals entschieden. Nun wird die Stadt Karlsruhe am Freitag, 01. September 2023, mit der Umwandlung in eine Fußgängerzone beginnen.
Der Passagehof soll attraktiver werden
Dank einer privaten Spende der Karlsruherin Antonia Heine erhält der Passagehof in Karlsruhe unter anderem neue Sitzmöbel und eine zusätzliche Begrünung, die zum Verweilen einladen soll, kündigt die Stadt Karlsruhe an.
Die rechtlichen Grundlagen dazu hat der Gemeinderat in seiner Juli-Sitzung geschaffen. Ab Sepember 2023, startet die Umwandlung des Areals in eine Fußgängerzone.
Neue Fußgängerzone: Regeln im Überblick
Lieferverkehr von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr werktags
In dieser Zeit kann Lieferverkehr in der gesamten Fußgängerzone zur Be- und Entladung einfahren. Die Poller an den Ein- und Ausfahrten werden entsprechend getaktet. Die Einfahrt erfolgt, wie bisher auch, über die westliche Zufahrt in der Akademiestraße.
Die Ausfahrt ist ausschließlich über die östliche Polleranlage möglich. Außerhalb der Lieferzeiten können Anlieferungen über die nahegelegenen Lieferzonen im nördlichen Passagehof und der Akademiestraße erfolgen, erklärt die Stadt.
Zufahrt über Akademiestraße, Berechtigte & Sondererlaubnisse
Die Zufahrt in die Akademiestraße über die Karlstraße ist Kraftfahrzeugen untersagt. In der gesamten Akademiestraße findet in der Folge nur noch Einrichtungsverkehr von Ost nach West statt. Für den Radverkehr gilt diese Regelung nicht.
Berechtigte, die einen Token oder Zugangscode besitzen, können mit ihren Kraftfahrzeugen jederzeit über die westliche Polleranlage (Akademiestraße) einfahren. Sondererlaubnisse wie beispielsweise für Umzüge oder Handwerksarbeiten können Anliegerinnen und Anlieger bei der Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramts beantragen.
Rettungskräfte, Polizei und Feuerwehr sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge haben jederzeit uneingeschränkte Zufahrt zum Passagehof.
Das wird künftig nicht mehr hier erlaubt sein
Parken von Kraftfahrzeugen
Die bestehenden Stellplätze und Lieferzonen erfahren eine Umgestaltung, um für den Aufenthalt von Passantinnen und Passanten zu dienen. Die zwei ausgewiesenen Stellplätze für Menschen mit Behinderung werden unweit in den nördlichen Passagehof verlegt, wie bereits im Reallabor getestet.
Radfahren
Fahrradabstellanlagen sind an den Ein- und Ausgängen des Passagehofes vorgesehen.
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